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Entwarnung und eine Strafanzeige

Letzten Freitag mussten rund 400 Personen, welche die Ochsenbar in Glarus und das Grümpelturnier in Matt besuchten, in Quarantäne. Eine Bilanz des Kantons zeigt nun, dass es, ausser bei einer engen persönlichen Kontaktperson, zu keinen weiteren bekannten Ansteckungen kam.

Südostschweiz
28.08.20 - 17:06 Uhr
Leben & Freizeit
Rund 400 Personen mussten nach einem Grümpelturnier in Quarantäne.
Rund 400 Personen mussten nach einem Grümpelturnier in Quarantäne.
SYMBOLBILD/PIXABAY

Nachdem am vergangenen Freitag bekannt wurde, dass eine Teilnehmerin des Fussball-Grümpelturniers in Matt vom 15. August positiv auf das Coronavirus getestet wurde, mussten sich sämtliche Teilnehmer und Besucher in Quarantäne begeben. Gleiches galt für Gäste der Ochsenbar in Glarus, welche die Frau mit zwei ebenfalls infizierten Begleitpersonen am Vorabend besucht hatte.

Wie sich am späten Freitagabend zudem zeigte, nahm am Grümpelturnier eine weitere Person aus einem anderen Kanton teil, die am Coronavirus erkrankt war. Die Massenquarantäne sei erforderlich gewesen, da nicht mehr festgestellt werden konnte, mit wem die infizierten Personen an den beiden Anlässen in einem engen Kontakt standen, schreibt der Kanton Glarus in einer Mitteilung.

Quarantäne für Hunderte

Insgesamt hätten 412 Personen bis anfangs dieser Woche in Quarantäne gemusst, heisst es weiter. 362 davon wegen des Grümpelturniers und 50 Personen wegen des Besuchs in der Ochsenbar. Verschiedene Personen hätten sich anschliessend testen lassen, um auszuschliessen, dass sie allenfalls bereits weitere Personen angesteckt haben, heisst es weiter.

Wie sich nach Ablauf der Quarantäne nun zeigte, sei es ausser in einem Fall im persönlichen Umfeld der infizierten Person zu keinen weiteren bekannten Ansteckungen gekommen. Diese Ansteckung müsse aber nicht zwingend an einem der beiden Anlässe erfolgt sein, betont der Kanton.

Strafanzeige gegen die Ochsenbar

Das Schutzkonzept des Grümpelturniers in Matt habe sich bewährt. Die erhobenen Kontaktdaten seien vollständig und in elektronischer Form vorgelegen, so dass alle Teilnehmer und Besucher durch die kantonalen Behörden rasch informiert werden konnten. Nicht so aber in der Ochsenbar. Dort seien die Kontaktdaten nicht vollständig erfasst worden, was die Nachverfolgung erschwert habe, sagt der Kanton.

Da die Ochsenbar damit der gesetzlichen Pflicht zur Erhebung und Kontrolle der Kontaktdaten nur unvollständig nachkam, werde gegen sie eine Strafanzeige eingereicht, lässt der Kanton Glarus mitteilen. (mas)

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