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Was das neue Pflegegesetz bringen soll

Die Landsgemeindevorlage zum neuen Pflegegesetz kurz erklärt.

17.08.20 - 04:30 Uhr
Leben & Freizeit
Pflegeheim Tertianum Villa Sarona
Die Pflege und Betreuung wird sich in Glarus ab 2022 wohl ändern. Zumindest gesetzlich.
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Auf den 1. Januar 2022 soll der Kanton Glarus ein neues Pflege- und Betreuungsgesetz erhalten. Es bezweckt «eine bedarfsgerechte, qualitativ gute und wirtschaftliche» Pflege und Betreuung. Der Handlungsbedarf sei gross und dringlich, heisst es dazu im Memorial. Bis ins Jahr 2030 werde sich die Zahl der pflegebedürftigen Menschen im Kanton verdoppeln und der Mangel an Fachpersonal noch verschärfen. Prognostiziert wird, dass die Ausgaben der öffentlichen Hand für die Langzeitpflege um ein Mehrfaches steigen werden. Die Stossrichtung des Gesetzes lautet ambulant vor stationär. Die Alters- und Pflegeheime kämpfen mit rückläufigen Belegungszahlen, oder mit Defiziten, weil sie mit den «falschen» Bewohnern besetzt sind. Also solchen, die wenig Pflege benötigen und eigentlich nicht in ein Heim müssten, wenn es Angebote gäbe, damit sie zuhause bleiben können. Im schweizerischen Vergleich gibt es im Kanton Glarus zu viele Alters- und Pflegeheimbetten, im Gegenzug gibt es zu wenig Spitexangebote. Das soll sich ändern.

Wichtige Eckpunkte des Gesetzes

Versorgungsplanung: Heute ist die Langzeitpflege Aufgabe der Gemeinden und des Kantons. Die Planung des Pflege- und Betreuungsbedarfs soll neu Sache des Kantons sein. Eine wohnortsnahe Heimpflege soll gewährleistet bleiben. Spezialisierte Angebote, zum Beispiel für Demente oder in der Psychogeriatrie, werden kantonal angeboten. Die Gemeinden bleiben Eigentümer der Heime, sollen also auch weiterhin über den Standort des Heimangebots entscheiden. Ein Antrag, dies zu ändern, wurde im Landrat abgelehnt. Der Kanton, der die Versorgungsplanung sicherstellt, übernimmt die heute von den Gemeinden getragenen, nicht gedeckten Heimkosten.

Trotz Befürchtungen von Gemeindevertretern, die Gemeinden könnten künftig zu wenig mitreden, stimmte der Landrat der Vorlage grossmehrheitlich zu. Wobei er sicherstellte, dass die Versorgungsplanung von ihm genehmigt werden muss. Vom Kanton erwartet er zugleich «Fingerspitzengefühl in Bezug auf die Anliegen der Gemeinden».

Informations- und Beratungsstelle: Die Fachstelle Koordination Gesundheit, die Bürgerinnen und Bürger kostenlos zu Betreuungs- und Pflegefragen berät, wird definitiv eingeführt.

Aus-, Fort- und Weiterbildung: Gegen den drohenden Notstand beim Personal muss eine angemessene Zahl an Aus- und Weiterbildungsplätze für Pflegeberufe bereitstehen.

● Pflege- und Betreuung durch Bezugspersonen: Um dem Mangel an Fachpersonal entgegenzuwirken, können neu Bezugspersonen zur Pflege angestellt werden. Diese müssen nicht verwandt sein. Der Kanton bezahlt an Kurse.

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