Wirbel um Whatsapp soll ein Lehrstück sein
Der Messengerdienst Whatsapp hat das Nutzeralter auf 16 Jahre erhöht. In Klassenchats tauschen sich aber auch Jüngere aus. Jede Schule müsse eine eigene Lösung finden, sagt deshalb Jurist Martin Steiger.
Der Messengerdienst Whatsapp hat das Nutzeralter auf 16 Jahre erhöht. In Klassenchats tauschen sich aber auch Jüngere aus. Jede Schule müsse eine eigene Lösung finden, sagt deshalb Jurist Martin Steiger.
Klassenchats über Whats-app sind beliebt. Rund die Hälfte aller Oberstufenklassen nutze die Chats, vermutet etwa Peter Frehner von der Schule Cazis. «Im Alltag ist der Messengerdienst praktisch», sagt der Schulleiter. Er wird eingesetzt, wenn ein Lehrer krank ist oder um Angaben zu Ausflügen zu übermitteln.
Auch an der Oberstufe Landquart verständigt man sich über Whatsapp-Chats. «Beispielsweise um ein Klassenlager zu organisieren», wie Schulleiter Jürgen Thaler meint.
Und auch an der Oberstufe des Schulverbandes Bonaduz/Rhäzüns tauscht sich rund die Hälfte der Klassen in den Chats aus. «Sie werden geschätzt, denn die Schülerinnen und Schüler werden da abgeholt, wo sie stehen», sagt die stellvertretende Schulleiterin Marina Cavelti. E-Mails seien bei der Schülerschaft out, und die Jugendlichen wüssten kaum mehr, was eine SMS sei.
Nun wurden die Nutzungsbedingungen von Whatsapp geändert und die Altersgrenze für Nutzerinnen und Nutzer von 13 Jahren auf 16 Jahre erhöht. Das hat zu Verunsicherung geführt. Darf Whatsapp an Schulen jetzt nicht mehr genutzt werden?
Nicht illegal
Martin Steiger, Anwalt und Unternehmer für Recht im digitalen Raum, sagt gegenüber dieser Zeitung: «Schülerinnen und Schüler kommunizieren miteinander über Whatsapp und andere Kanäle, online und offline. Das ist weder schädlich noch schlimm. Und das kann man auch nicht verbieten.»
Laut Steiger ist es nicht illegal, wenn Schülerinnen und Schüler unter 16 Jahren Whatsapp nutzen. Da es offenbar keinen schweizerischen Straftatbestand gibt, der eine solche Nutzung von Whatsapp unter Strafe stellt.
Stillschweigende Zustimmung
Steiger führt auf seiner Website aus: Gemäss dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch seien Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nicht handlungsfähig und könnten somit grundsätzlich keine Verpflichtungen wie jene zur Nutzung von Whatsapp eingehen. Immerhin sehe das schweizerische Recht vor, dass Kinder und Jugendliche mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter rechtliche Verpflichtungen eingehen könnten. Diese Zustimmung kann auch nachträglich und stillschweigend erfolgen. «Wenn eine Schülerin oder ein Schüler Whats-app nutzt, darf eine Lehrperson davon ausgehen, dass eine allenfalls notwendige Zustimmung der Eltern vorliegt», so der Datenschutzfachmann.
Trotzdem müsse jede Schule und jeder Kanton selber eine Regelung finden und selber abwägen, ob man Whatsapp einsetzen wolle oder einen anderen Dienst, sagt Steiger. Es gebe keine perfekte Lösung.
Unterschiedliche Beurteilung
Was rechtmässig ist und was empfehlenswert, wird offenbar unterschiedlich beurteilt. So stuft etwa der Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich die Nutzung von Whatsapp durch Lehrpersonen und Schüler als nicht rechtmässig ein. Denn dafür wäre nach seiner Einschätzung die Einwilligung aller betroffenen Personen notwendig. Das sei in der Praxis kaum möglich.
Anders die Kantone Jura und Neuenburg. Sie halten fest: «Wir empfehlen die Nutzung von Whatsapp nicht. Aber Whatsapp kann genutzt werden, wenn bereits die ganze Klasse den Dienst nutzt und wenn niemand dazu gedrängt wird.» Steiger sagt: «Das ist meiner Meinung nach eine gute Empfehlung.»
Schüler müssen Umgang lernen
Die Diskussionen um das Nutzungs- alter von Whatsapp könnten indes als Lehrstück dienen. «Das ist ein guter Ansatz, um über Datenschutz zu sprechen», findet Jurist Steiger. Er hat festgestellt, dass viele Lehrkräfte gegenüber der digitalen Welt konservativ eingestellt sind. «Das finde ich gefährlich. Denn die Schülerinnen und Schüler müssen ja den Umgang mit digitalen Medien lernen.»
Kein Konflikt mit Grundrechten
Schliesslich widerspricht Steiger einer gängigen Meinung: Es sei nicht so, dass das gesamte Adressbuch der Nutzer auf den Whatsapp-Server kopiert werde. Es finde lediglich ein Datenabgleich statt. Er bemerkt: «Nach reiner Datenschutzlehre ist das unschön. Aber ich glaube, diese Komfortfunktion ist nicht persönlichkeitsverletzend und verletzt auch keine Grundrechte.»
Ursina Straub schreibt als Redaktorin der «Südostschweiz» für den Regionalteil der Zeitung und für Online. Ihre Themenschwerpunkte sind Landwirtschaft, Alp, Jagd, Grossraubtiere, Natur; zudem berichtet sie regelmässig aus dem Grossen Rat. Die gelernte Journalistin, diplomierte Landwirtin und Korrektorin EFA ist auch Leiterin Qualität. Mehr Infos
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