Zusätzliche Fahrbewilligungen nur für organisierten Kleinbus
Zum Fahrverbot für Autos auf Waldstrassen erlaube der Bund nur wenige Ausnahmen, sagt der Regierungsrat. Diese will er noch ausreizen und neu auch im kantonalen Gesetz fixieren. Wofür er zwei von drei Gemeinden hinter sich habe.
Zum Fahrverbot für Autos auf Waldstrassen erlaube der Bund nur wenige Ausnahmen, sagt der Regierungsrat. Diese will er noch ausreizen und neu auch im kantonalen Gesetz fixieren. Wofür er zwei von drei Gemeinden hinter sich habe.
Von Fridolin Rast
Glarus. – Das Bundesgesetz lege klar fest, dass Wald und Waldstrassen nur zu forstlichen Zwecken mit Motorfahrzeugen befahren werden dürfen. Das stellt der Regierungsrat im jüngsten Bulletin klar, und er stellt eine Vorlage an den Landrat und dann an die Landsgemeinde vor.
Kantonale Ausnahmen soll es geben …
Die Vorlage ist als Antwort auf eine Motion entstanden. Darin verlangte der Linthaler Landrat Toni Gisler (SVP), dass die Gemeinden zusätzliche Ausnahmen zulassen und diese von einer Bewilligung abhängig machen können. Die Ausnahmen an die Gemeinden zu delegieren, hat im September auch die Gemeinde Glarus Süd verlangt und dabei auf den Kanton Graubünden verwiesen.
«Der Regierungsrat sieht zwar keinen grundsätzlichen Handlungsbedarf im Sinn der Motion», schreibt er im Bulletin. Der Bundesgesetzgeber habe grossen Wert darauf gelegt, dass die Ausnahmen vom Fahrverbot restriktiv gehandhabt würden. Die geltende kantonale Bestimmung sei vergleichbar mit anderen Kantonen. Und «die Gemeindereglemente legen den Begriff ‘weitere notwendige Dienste’ weit aus».
… aber nicht für die Fahrt zu Restaurants
Würde man weitere Ausnahmen pauschal an die Gemeinden delegieren, so führt das nach Ansicht der Regierung «nur zu grösseren Unsicherheiten, Vollzugsproblemen und mehr Verwaltungsaufwand». Diese Delegation werde von zwei der drei Gemeinden abgelehnt. «Vielmehr ist ein im kantonalen Recht festgelegter Ausnahmenkatalog zu bevorzugen.»
Die Ausnahmezwecke sollten dabei konkretisiert und geklärt werden, dafür gebe es Bedarf.
Zufahrten zu ganzjährig und haupterwerblich genutzten Gastronomiebetrieben seien «bundesrechtswidrig und daher abzulehnen», stellt der Regierungsrat nach Rückfrage in Bern klar. «Für einzelne kollektive Fahrten mit einem Kleinbus» soll der Kanton aber künftig Fahrten bewilligen können. Laut Regierungsrat sei dies «im Einzelfall zu prüfen». Er nennt als Beispiele Schaukäsereien oder Agrotourismus-Betriebe.
Regierung will gleich alles im Gesetz regeln
Ausnahmen sollen künftig ins kantonale Waldgesetz geschrieben werden statt in die Reglemente der Gemeinden, schlägt der Regierungsrat dem Landrat und der Landsgemeinde vor. Einheitlich und ungefähr so wie heute sollen die Gemeinden Fahrten zulassen können für:
• Land- und Alpwirtschaft;
• öffentliche Aufgaben;
• die Jagd gemäss den kantonalen Vorschriften;
• die Zufahrt zu rechtmässig erstellten Wohnbauten;
• die Organisation standortgebundener, öffentlicher oder im öffentlichen Interesse liegender Veranstaltungen.
Der Vollzug – Bewilligungen und Kontrollen – soll weiter bei den Gemeinden liegen. Sie sollen auch künftig die Ausnahmen in einem Fahrbewilligungsreglement regeln und dieses durch den Kanton genehmigen dlassen, schreibt der Regierungsrat.
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.
Bereits Abonnent? Dann schnell einloggen.