Wie Gewerkschaften zu regulieren sind
Gewerkschaften sorgen immer wieder für Schlagzeilen. So dominant Berufsgewerkschaften, neulich die deutschen Lokführer. Hier gibt es keine einheitliche «Eisenbahner-Gewerkschaft».
Gewerkschaften sorgen immer wieder für Schlagzeilen. So dominant Berufsgewerkschaften, neulich die deutschen Lokführer. Hier gibt es keine einheitliche «Eisenbahner-Gewerkschaft».
Nicht anders sieht es anderswo aus, zum Beispiel bei der Swiss. Hier sind Piloten, Kabinenpersonal und Bodenpersonal für sich organisiert. Jede dieser Gewerkschaften kann den Flugverkehr lahmlegen, so auch bei der Lufthansa.
Ein klassisches (historisches) Beispiel ist die Elektrikergewerkschaft in Grossbritannien. Streiks der Elektriker legten das Land immer wieder lahm. Es war üblich, gegen nicht genehme Regierungen anzutreten und politisch motivierte Streiks durchzuführen. Man sprach auch vom «Gewerkschaftsstaat». Damit räumte Frau Thatcher auf, als sie 1979 an die Macht kam. Sie führte unter anderem auch das Verursacherprinzip ein. Gewerkschaften mussten für die von Streiks verursachten Kosten aufkommen, was ihren Handlungsspielraum entscheidend einschränkte. Grossbritannien kehrte zur Prosperität zurück. Zuvor war von der «englischen Krankheit» die Rede.
Für alle Gewerkschaften gibt es eine fundamentale Regel: Zulässig sind Branchen-Gewerkschaften als kleinste Organisation von Arbeitnehmern. So unter anderem für Eisenbahner, Energieversorger, Banken, Versicherungen, Einzelhandel und Industrie. Das ist so zu regeln, dass jedes Unternehmen nur mit einer einzigen Gewerkschaft zu tun hat. Sie vertritt alle dortigen Arbeitnehmer, unabhängig von ihrer betrieblichen Funktion. Der öffentliche Dienst (Staatspersonal) braucht nur eine einzige Gewerkschaft, die alle Staatsstufen (Bund, Kantone und Gemeinden) umfasst. Eine Trennung zwischen Beamten und dem anderen Staatspersonal ist nicht erforderlich. Diese Gewerkschaft kann unter der Bezeichnung Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) tätig sein.
Zu Tarifverhandlungen treten Gewerkschaften und Arbeitgeber mit klaren Forderungen und Gegenleistungen an. Den Gewerkschaften steht es nicht zu, mit Streik zu drohen, wenn ihre Forderungen nicht umfassend akzeptiert werden. Führen Tarifverhandlungen nach einer limitierten Zeit zu keinem beidseitig akzeptierten Ergebnis, so ist der nächste Schritt das «Schlichtungsverfahren». Dabei müssen beide Seiten mit der Person des Schlichters einverstanden sein. Auch während des Schlichtungsverfahrens darf nicht mit Streik gedroht werden. Zugleich erscheint es sinnvoll und allgemein nützlich, eine Klausel einzuführen, wonach der Schlichter das letzte Wort hat, es auf diesem Wege zu einem abschliessenden und verbindlichen Ergebnis kommt.
Die zentrale Frage ist, ob und unter welchen Umständen gestreikt werden darf. Politisch motivierte Streiks sind nicht zulässig. Politischen Einfluss kann man über das Wahlrecht und die freie Meinungsäusserung ausüben. Da alle staatlichen Institutionen stets zu funktionieren haben, dürfen Personen im öffentlichen Dienst nicht streiken. Nebenbei: Die Steuerzahler haben auch kein Streikrecht! Wird aus welchen Gründen auch immer trotzdem gestreikt, so sind Sanktionen fällig. Wer einer Aufforderung, einen Streik sofort zu beenden, nicht folgt, der ist fristlos – für immer – zu entlassen. Zwar mag das als zu hart erscheinen, aber die Handlungsfähigkeit aller staatlichen Institutionen muss stets voll gewährleistet sein.
Über das Staatspersonal hinaus gibt es einige Bereiche, bei denen ein Streikverbot erforderlich ist. Es handelt sich um Dienstleistungen, die stets einwandfrei funktionieren müssen, um gravierende Schäden zu vermeiden. Dies gilt für Eisenbahnen, den strassengebundenen Verkehr, die Luftfahrt sowie die Energie- und Wasserversorgung und die Entsorgung. Nicht zu vergessen: Post und Telekom, ob privat oder öffentlich.
Es ist realistisch davon auszugehen, dass trotz Verboten gestreikt wird. In diesem Fall sind Sanktionen angezeigt. Anzuwenden ist das Verursacherprinzip: Alle Kosten, die von illegalen Streiks verursacht werden, müssen von den Gewerkschaften übernommen werden. Das dürfte Grund genug sein, nicht mehr illegal zu streiken, sich an die Gesetze zu halten.
Um jedes Missverständnis auszuschliessen: Gewerkschaften sind unbedingt erforderlich, um ein Gegengewicht zu den Arbeitgeberorganisationen zu bilden. Zugleich ist es nicht nur wünschenswert, sondern nötig, dass sie sich in «friedlichen» Verhandlungen einigen.
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