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Wer hat nun wen beschimpft?

Wegen einem oder eben doch keinem «Schofseckel» beim Richter. Ein jahrelanger Streit zwischen Nachbarn in der Gemeinde Glarus landete vor dem Einzelgericht.

Südostschweiz
05.11.12 - 01:00 Uhr

Von Lukas Bertschi

Glarus. – Der Streit zwischen einem Rentner und seinem Nachbarn hat schon im Sommer 2009 begonnen. Nun endete er vorerst beim Einzelgericht. Der Nachbar verklagte den Rentner wegen «Beschimpfung». Laut Anklage der Staatsanwaltschaft wurde dieser als «Schofseckel» und «Chrüppel», den man zu Tode schlagen solle, bezeichnet. Seine Lebenspartnerin sei zudem «Dräcksschwob» genannt worden.

Wie es zu der Situation kam? Er habe sich mit seiner Partnerin auf der Terrasse unterhalten, da sei der Rentner aufgetaucht und habe losgelegt.

«Da hat es mich ‘vejagt’»

Der Rentner sieht den Sachverhalt freilich anders. Er habe gehört, wie seine Nachbarn seine Partnerin als «dumme Kuh» bezeichnet und zudem behauptet habe, seine Katzen würden ihr Geschäft vor ihrer Türe verrichten. «Da hat es mich ‘vejagt’», so der Rentner. Er habe etwas in der Art gesagt wie «Jetzt könnt ihr langsam mal schweigen, ihr seid doch besoffen» und «Ihr könnt dorthin gehen, wo ihr hergekommen seid». Die Worte «Schofseckel» und «Chrüppel» habe er aber ganz sicher nicht verwendet. Aus diesem Grund hat er auch Einsprache gegen die fünf Tagessätze à 40 Franken und die Busse von 100 Franken gemacht.

Und eigentlich sei es sowieso der Nachbar, der immer wieder provoziert habe. So schimpfe dieser regelmässig von der Terrasse herunter. Zudem würde er nicht respektieren, dass er den (öffentlichen) Parkplatz bei seinem Haus benutze. So habe die Nachbarin beispielsweise die Pflanzen in den Töpfen umgesetzt, so dass der ganze Dreck auf seinem Auto gelandet sei.

«Kleinkrieg zwischen Nachbarn»

Die Anwältin des Rentners argumentierte, dass man ihrem Klienten die Beschimpfung nicht definitiv nachweisen könne. Zudem gebe es seit dem Sommer 2009 einen «Kleinkrieg zwischen Nachbarn», der zum Glück nur verbal geführt worden sei. Nach einem Report der Kantonspolizei hätten zeitweise «Beschimpfungen und Unannehmlichkeiten» zum Tagesablauf gehört. Daher sei es, selbst wenn der Sachverhalt wie vom Nachbarn beschrieben wäre, durch die Gegenseitigkeit der Beschimpfungen sinnlos, eine Strafe auszusprechen. Sonst könnte es eine «Anzeige-Flut» geben. Die Nachbarn müssten ihre Probleme selber lösen.

Nachbar ist nicht aufgetaucht

Der besagte Nachbar ist an der Gerichtsverhandlung dann nicht aufgetaucht, was der Gerichtspräsident bedauerte. «Ich hätte ihn gerne da gehabt, um mir ein Bild zu machen und auch etwas zur Besserung der Situation beizutragen.» Diese habe sich aber in der Zwischenzeit verbessert, versicherte der Rentner. «Aber anfreunden werden wir uns nicht», wie er hinzufügt.

Nun liegt es am Gericht, zu entscheiden. Und wenn es am Strafbefehl der Staatsanwaltschaft festhält, könnte es für den Rentner teuer werden. Denn die Anwältin fordert neben Freispruch für ihren Klienten und der Übernahme der Gerichtsgebühren vom Gericht auch noch 2500 Franken für ihre Arbeit.

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