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Wer genau schrieb ?die Vernehmlassung?

Kanton Eine Vernehmlassung des Kantons zu Tabakkonsum führte zu Kopfschütteln. Nun bezieht die Regierung auf der Basis eines Vorstosses Stellung.

Südostschweiz
27.01.15 - 01:00 Uhr
Zeitung

see/pd. Im Mai 2014 hat der Bund das Vernehmlassungsverfahren zum Vorentwurf Tabakproduktegesetz (TabPG) eröffnet. Kernpunkte des Gesetzes sind eine Gleichstellung nikotinhaltiger ?E-Zigaretten mit anderen Tabakprodukten und ein Abgabeverbot von Tabakprodukten an Minderjährige. In seiner Vernehmlassungsantwort bezeichnete der Regierungsrat des Kantons Schwyz die vorgeschlagene Altersgrenze von 18 Jahren als unverhältnismässig. «Diese Darstellung führte in kantonalen Fachkreisen und Verbänden zu Unverständnis und Kopfschütteln», heisst es in einer Interpellation von Kantonsrat Simon Stäuble (CVP) und Kantonsrätin Irène May (CVP). Mit ihrem Vorstoss wollten die beiden Kantonsräte klären, wie Vernehmlassungsantworten des Kantons zustandekommen.

Mehr Eigenverantwortung

In seiner Antwort schreibt die Schwyzer Regierung, dass die erwähnte Vernehmlassungsantwort des Regierungsrates auf den Stellungnahmen basieren, die im Rahmen des Mitberichtsverfahrens von den Departementen eingereicht wurden. «Gestützt darauf hat der Regierungsrat eine politische Interessenabwägung vorgenommen.» Der Regierungsrat habe sich regelmässig für mehr Eigenverantwortung und gegen die zunehmende Regulierung eingesetzt. Das Berücksichtigen von kantonalen Verbänden und deren Spezialisten sei in den Stellungnahmen der Kantone «weder nötig noch sinnvoll». Denn die Verbandsanliegen seien über die jeweiligen Verbände einzureichen und nicht über die Vernehmlassungsantworten der Kantonsregierungen.

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