Weniger Steuer-Skonto,?dafür höhere Familienzulagen
Kanton Es sind vor allem finanzpolitische Erlasse, die auf den 1. Januar im Kanton Schwyz neu in Kraft traten. Die zweifellos wichtigste Anpassung ist die Steuergesetz-Revision. Ein Überblick.
Kanton Es sind vor allem finanzpolitische Erlasse, die auf den 1. Januar im Kanton Schwyz neu in Kraft traten. Die zweifellos wichtigste Anpassung ist die Steuergesetz-Revision. Ein Überblick.
Stefan Grüter
Darüber wurde im Herbst ein heftiger Abstimmungskampf geführt: die Teilrevision des Steuergesetzes. Am 28. September hiessen die Schwyzerinnen und Schwyzer mit 59,2 Prozent Ja und 40,8 Prozent Nein diese Steuergesetz-Revision gut, nachdem zuvor der Hauseigentümerverband des Kantons Schwyz gegen den Kantonsratsbeschluss das Referendum ergriffen hatte. Per 1. Januar trat sie nun in Kraft. Steuerpflichtige, die ein Nettoeinkommen über ?230 400 Franken (Verheiratete 438 000 Fr.) haben, werden mittels des neuen Kantonstarifs stärker belastet. Bei der Vermögenssteuer wird der Steuersatz von 0,5 auf 0,6 Promille erhöht. Gleichzeitig sorgen höhere Sozialabzüge dafür, dass der Mittelstand geschont wird. Weitere Mehreinnahmen wird es aus der Grundstückgewinnsteuer und der Dividendenbesteuerung geben.
Zusätzliche 66 Mio. Franken
Die Dividendenbesteuerung lag bisher bei 25 Prozent. Neu werden Dividenden, Gewinnanteile, Liquidations-überschüsse und geldwerte Vorteile aus Aktien, Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaftsanteilen und Partizipationsscheinen zu 50 Prozent steuerbar, wenn diese Beteiligungsrechte mindestens 10 Prozent des Grund- oder Stammkapitals einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft darstellen. Von all den mit der Steuergesetz-Revision beschlossenen Massnahmen erhofft sich der Kanton zusätzliche Einnahmen von 66 Mio. Franken.
Sparhebel angesetzt
Gleichzeitig setzt die Regierung von sich aus und unter Absegnung des Kantonsrates in verschiedenen Bereichen den Sparhebel an: Bis längstens 2017 wird der automatische Stufenanstieg und der Teuerungsausgleich fürs Kantonspersonal ausgesetzt. Der Selbstbehalt für Bezüger von Krankenkassen-Prämienverbilligungen wird erhöht, ebenso der Vermögensverzehr für Bezüger von Ergänzungsleistungen. Reduziert werden zudem die Beiträge an die Feuerwehr-Ausgaben der Gemeinden und die Beiträge an die privaten Mittelschulen. Dadurch – so verspricht sich die Regierung – sollen ab 1. Januar ?7,7 Mio. Franken eingespart werden.
Allerdings hatte der Kanton per ?31. Dezember noch eine happige Rechnung zu begleichen: Die kantonale Pensionskasse musste mit 39 Mio. Franken ausfinanziert werden, und per 1. Januar trat das revidierte Pensionskassengesetz in Kraft.
Ein paar Franken für Familien
Mit Geld überschwemmt werden die Schwyzer Familien im neuen Jahr zwar nicht, aber ein paar Franken gibt es zusätzlich. Die Kinder- und Ausbildungszulagen werden um zehn Franken von 200 auf 210 Franken (Kinderzulagen) beziehungsweise von 250 auf 260 Franken (Ausbildungszulagen) erhöht. Gleichzeitig werden die Beiträge der Arbeitgeber um 0,1 Prozent gesenkt.
Im Dienste des Bürgers ist zudem die per 1. Januar neu geltende Verordnung über das Einwohnermeldewesen, die den Datenaustausch regelt und den Datenschutz erhöht.
Zu guter Letzt werden wir eine wesentliche Änderung ab 1. Januar dann Mitte Jahr im Portemonnaie spüren: Die allgemeinen Kantonssteuern wurden bekanntlich vom Kantonsrat per 1. Januar 2015 um 25 auf 145 Prozent einer Einheit erhöht. Bezahlen wir die Steuern trotzdem pünktlich, so steht uns ein Skonto von noch einem Prozent zu, bisher lag dieser Satz bei zwei Prozent. Dies geht aus der per 1. Januar geänderten Steuerbezugsverordnung hervor.
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.
Bereits Abonnent? Dann schnell einloggen.