Waldstrassen: Landsgemeinde soll das Korsett etwas lockern
Das Waldstrassen-Fahrverbot gibt weiter zu reden. Doch die Vorlage, die der Regierungsrat der Landsgemeinde präsentiert, muss enge Vorgaben einhalten.
Das Waldstrassen-Fahrverbot gibt weiter zu reden. Doch die Vorlage, die der Regierungsrat der Landsgemeinde präsentiert, muss enge Vorgaben einhalten.
Von Fridolin Rast
Glarus. – Den Gemeinden erlauben, Fahrverbote für Motorfahrzeuge auf Waldstrassen flexibler zu handhaben. Diese Forderung stellt eine Motion aus Glarus Süd auf. Auch die Gemeinde, per Antrag mit über 1100 Unterschriften dazu aufgefordert, trug die Forderung ins Rathaus.
Mit dem Kleinbus zur Schaukäserei
Nun präsentiert die Glarner Kantonsregierung eine entsprechende Vorlage. Demnach soll das Volk an der Landsgemeinde die Ausnahmen im Gesetz festhalten, gemäss denen die Glarner Waldstrassen befahren werden können.
Neu sollen auch einzelne kollektive Fahrten mit einem Kleinbus möglich sein, etwa zu einer Schaukäserei oder einem bestehenden Agrotourismus-Betrieb, schlägt der Regierungsrat laut seinem aktuellen Bulletin von dieser Woche vor. Auch diese Fahrten müssten aber im Einzelfall geklärt und vom Kanton speziell bewilligt werden, heisst es im Gesetzesentwurf. Keinen Spielraum gibt es hingegen für motorisierte Fahrten zu Restaurants und ähnlichen Einrichtungen: «Eine generelle Öffnung als Zufahrt zu ganzjährigen und haupterwerblichen Gastronomiebetrieben ist bundesrechtswidrig», schreibt die Regierung dazu.
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