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Verzweiflungstat aus Ohnmachtsgefühlen

Ein zweijähriges Mädchen, ein fünfjähriger Bub – umgebracht von der eigenen Mutter: Was sich am 1. Januar im zürcherischen Flaach ereignete, ist unfassbar.

Südostschweiz
06.01.15 - 01:00 Uhr
Zeitung

Von Matthias Scharrer

Inzwischen sind Hintergründe der Tat publik geworden: Am Anfang standen offenbar finanzielle Probleme der Eltern, Arbeitslosigkeit, zahlreiche Wohnungswechsel, ein Abgleiten in die Kleinkriminalität. Als die Polizei die Eltern wegen betrügerischer Machenschaften auf Internetauktionen am 4. November verhaftete, verschärfte sich die Situation: Wer sollte sich um die Kinder kümmern? Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) Winterthur-Andelfingen entschied sich für eine Heimplatzierung. Sie erlaubte es der bald aus der Untersuchungshaft entlassenen Mutter jedoch, die Kinder über Weihnachten und Neujahr vorübergehend bei sich zu haben. Danach hätten sie wieder ins Heim gemusst, bis die Kesb über das weitere Vorgehen entschieden hätte. Zur Tat schritt die Mutter, nachdem der Bezirksrat Winterthur ihren Rekurs ab- gelehnt hatte. Aus Ohnmachts- gefühlen muss grausame Verzweiflung entstanden sein.

Was bleibt, sind offene Fragen: War die Heimplatzierung zwingend nötig, obwohl die Grosseltern die Kinder gerne bei sich aufgenommen hätten? Unterschätzte die Kesb die möglichen, tödlichen Folgen der mütterlichen Verzweiflung? Hätte ein Pikett-Dienst der Kesb, den der Zürcher Kantonsrat einst aus Spargründen ablehnte, das Drama verhindern können? Und schliesslich: Wurde die Mutter in ihrer Verzweiflung zu sehr allein gelassen? Diesen Fragen müssen sich die Behörden stellen, wenn sie den Fall in den kommenden Wochen und Monaten aufarbeiten.

zentralredaktion@suedostschweiz.ch

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