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Verwaltungsgericht schützt Stoosbahn-Arbeitsvergabe

Das Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz hat die Beschwerde gegen eine Arbeitsvergabe für den Bau der neuen Stoosbahn abgewiesen. Dennoch führt dieser Rechtsstreit zu einer Verzögerung.

Südostschweiz
25.01.13 - 01:00 Uhr

Stoos. – Der Bau für eine neue Stoosbahn ist einen Schritt weitergekommen. Das Verwaltungsgericht hat die Beschwerde der Arbeitsgemeinschaft Vanoli/Gasser/Schelbert gegen die Arbeitsvergabe für den Bau des Loses 5 (gesamte Strecke von «Puffer zu Puffer») abgewiesen. Das Gericht stützte in allen wesentlichen Belangen die Vergabe an die Arbeitsgemeinschaft Implenia/Vetsch, die für den Betrag von 26,8 Mio. Franken offeriert hatte. Die unterlegene Arbeitsgemeinschaft hatte Beschwerde geführt, weil sie um 200 000 Franken günstiger offeriert hatte und nicht berücksichtigt wurde.

Spielregeln waren bekannt

Das Verwaltungsgericht hat nun das Vergabevorgehen der Stoosbahnen AG als korrekt beurteilt. Diese hatten schon in ihrer Ausschreibung gemäss Gatt/WTO festgelegt, dass bei den Vergabekriterien der Preis mit bloss 70 Prozent gewichtet werde. Die übrigen Referenzkriterien waren Unternehmerreferenzen (15 Prozent), Kompetenz und Erfahrung der Schlüsselpersonen (10 Prozent) und Projektqualität. Gegen diese bereits vor der Vergabe bekannten Kriterien habe sich die Beschwerdeführerin nicht gewehrt. Deshalb könne sie sich nachträglich auch nicht gegen die vorher bekannten Spielregeln wehren, lautet, vereinfacht gesagt, die Argumentation des Verwaltungsgerichts.

Vier Monate blockiert

Zwar können die Beschwerdeführer den Entscheid des Verwaltungsgerichts ans Bundesgericht weiterziehen. Dennoch hoffen die Stoosbahnen AG laut ihrem Delegierten Bruno Lifart, «dass dies nicht erfolgen wird und wir somit bald mit den Bauarbeiten zu Los 5 starten können». Wann das sein wird, wusste Lifart gestern noch nicht. Aufgrund der viermonatigen Blockade hätten sich die involvierten Ingenieurbüros anderweitig verpflichtet. Zwar habe ein Gang ans Bundesgericht keine aufschiebende Wirkung, dennoch rechne er mit einer Verzögerung. «Die geplante Eröffnung der neuen Bahn im Dezember 2014 dürfte schwierig werden.» (one)

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