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Trotz Strafnorm: Alltäglicher Rassismus wird kaum geahndet

Vor 20 Jahren trat die Schweizer Antirassismus-Strafnorm in Kraft. Seither wurden 390 gravierende Verletzungen des Artikels festgestellt. Doch neue Probleme stellen sich: Auf Twitter und Facebook wird vorwiegend anonym gehetzt.

Südostschweiz
27.12.14 - 01:00 Uhr
Zeitung

Von Valérie Favez (sda)

Bern. – Der Artikel 261bis im Strafgesetzbuch wurde vom Stimmvolk im September 1994 gutgeheissen und trat am 1. Januar 1995 in Kraft. Mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldbusse kann seither bestraft werden, wer öffentlich eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion in einer gegen die Menschenwürde verstossende Weise herabsetzt oder diskriminiert. 20 Jahre später sind Beobachter einhellig der Meinung, dass sich die Strafnorm bewährt hat. 390 Mal wurde bisher in Urteilen eine Verletzung der Strafnorm festgestellt. In 86 Prozent der Fälle wurden Geld- oder Freiheitsstrafen ausgesprochen.

Doch Organisationen, die gegen Rassismus kämpfen, monieren, der ganz alltägliche Rassismus komme wegen Geldmangels, fehlender Zeugen oder mangels Motivation gar nicht erst vor die zuständigen Behörden.

Entgleisungen in sozialen Medien

«Der Kampf gegen Rassismus beginnt immer wieder von Neuem», sagt Martine Brunschwig Graf, die Präsidentin der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (EKR). Zu zahllosen verbalen Entgleisungen komme es auf Facebook oder Twitter, weil Nutzer diese Plattformen mit Chats unter Freunden verwechselten. «Um Rassismus im Alltag zu bekämpfen, müsste es mehr Präventionskampagnen geben», findet Ronnie Bernheim, Präsident der Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus (GRA). «Aber in den letzten Jahren sind die Mittel dafür reduziert worden.»

Die EKR kümmert sich seit 1995 um diese Grundlagenarbeit. Sie verfügt über bescheidene Ressourcen von 200 000 Franken pro Jahr und 2,9 Stellen und stützt sich auf ein Netz von elf über das ganze Land verteilte Beratungszentren. Diese tragen Anzeigen wegen Diskriminierung zusammen.

Gehe es um zivilrechtliche Angelegenheiten wie die Suche nach einer Wohnung oder um Beziehungen am Arbeitsplatz, habe das Gesetz Lücken, sagt Brunschwig Graf. Ronnie Bernheim geht noch weiter: Auch im Strafrecht müsste die Norm in seinen Augen ausgeweitet werden auf Ausländer, Asylsuchende oder Homosexuelle. Das Parlament sieht solche Begehrlichkeiten skeptisch. Der Walliser SP-Nationalrat Mathias Reynard schlug vor, Homophobie gleich zu bekämpfen wie Rassismus. Sein Vorschlag wurde in der Kommission grundsätzlich positiv aufgenommen. Im Ständerat dagegen wurde eine ähnlich lautende Genfer Standesinitiative abgelehnt. In Bernheims Augen ist die Zeit nun reif für die Diskussion.

Hitlergruss ist keine Propaganda

Die Schweizer Gerichtspraxis zeigt, dass die Antirassismus-Strafnorm die Meinungsäusserungsfreiheit bisher kaum geritzt hat. So hat das Bundesgericht beispielsweise zu einem Hitlergruss von 2010 auf dem Rütli entschieden, dass die Geste im fraglichen Fall keine Propaganda darstelle. «Das Gericht hat eine enge Linie gewählt. Das zeigt, dass die Antirassismus-Strafnorm die Meinungsäusserungsfreiheit nicht bedroht», sagt EKR-Präsidentin Brunschwig Graf.

Weit problematischer findet sie es, wenn ihre Kommission der Freiheiten der Kommunikation beraubt wird, wie dies der Zürcher SVP-Nationalrat Gregor Rutz in einer vom Nationalrat unterstützten parlamentarischen Initiative verlangt. «An die Öffentlichkeit zu treten und Empfehlungen abgeben zu können, ist für die EKR wichtig.»

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