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Transparenz im Grossen Rat und in Verwaltung

Die kantonale Regierung hat das sogenannte Öffentlichkeitsgesetz zur Vernehmlassung freigegeben. Laut einer Mitteilung soll künftig jede Person kostenlos Zugang zu amtlichen Dokumenten haben, ohne dass dafür ein besonderes Interesse geltend gemacht werden muss.

Südostschweiz
23.01.15 - 01:00 Uhr
Zeitung

Das neue Gesetz gilt für alle öffentlichen Organe des Kantons, der Regionen und Gemeinden. Vom Zugang ausgenommen bleiben Unterlagen von parlamentarischen Kontroll-Aufsichts- und Untersuchungskommissionen, da sie sich regelmässig mit sensiblen Informationen befassen würden, heisst es in der Mitteilung weiter. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis Ende April, in Kraft treten soll das Gesetz im Juli des nächsten Jahres. Mit Ausnahme von Graubünden, Nidwalden, Appenzell Innerrhoden und Glarus kennen bereits heute alle Kantone das Öffentlichkeitsprinzip.

Ebenfalls öffentlich werden sollen zukünftig die detaillierten Abstimmungsergebnisse im Grossen Rat. Das schlägt die Präsidentenkonferenz vor. Zukünftig sollen die Resultate sowohl der Schluss- als auch der Zwischenabstimmungen namentlich im Internet ausgewiesen werden. Bisher wurde nur das Stimmverhalten der einzelnen Parlamentarier bei Schlussabstimmungen publik gemacht – auf ausdrückliche Anfrage.

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