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Strafe für Räuber von Weesen bestätigt

Für den Haupttäter eines Raubüberfalls auf einen Pensionierten in Weesen bleibt es bei der Freiheitsstrafe von sechs Jahren und einer Geldstrafe.

Südostschweiz
31.12.14 - 01:00 Uhr
Zeitung

Lausanne/Weesen. Das Bundesgericht wies eine Beschwerde gegen das Urteil des Kantonsgerichts St. Gallen ab. Der darin verurteilte Mann hatte im Dezember 2008 mit einem Mittäter einen fast 80-Jährigen vor dessen Villa in Weesen abgepasst und zusammengeschlagen. Sie traktierten das Opfer mit unzähligen Schlägen und stülpten diesem einen Plastiksack über den Kopf. Dem Pensionierten nahmen sie einen Diamantring und eine Armbanduhr im Wert von total rund 270 000 Franken und Bargeld ab und flüchteten in die Türkei.

Alles korrekt gewüdigt

Das Kantonsgericht St. Gallen erhöhte die erstinstanzliche Freiheitsstrafe von fünf Jahren um ein Jahr und sprach zusätzlich eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 30 Franken aus. Es verurteilte den Haupttäter wegen qualifizierten Raubs, Widerhandlung gegen das Waffengesetz und anderem.

Der Angeklagte beantragte vor Bundesgericht, er sei nur wegen Gehilfenschaft zu einfachem Raub zu verurteilen. Er sei nicht der Drahtzieher gewesen, und das Kantonsgericht sei von einem falschen Tathergang ausgegangen. Das Bundesgericht hält nun aber fest, dass die Vorinstanz die Aussagen von Opfer und Zeugen sowie weitere Beweise korrekt gewürdigt habe. Ansonsten weist es die Beschwerde ab. (sda)

Urteil 6B_865/2013 vom 11.12.2014

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