St. Moritzer Kino darf noch bleiben
Mit einem Vergleich hat die gestrige Verhandlung zwischen Eduard Stöckli und der Mobimo AG vor dem Bezirksgericht Maloja in St. Moritz ein für beide Seiten befriedigendes Ende genommen.
Mit einem Vergleich hat die gestrige Verhandlung zwischen Eduard Stöckli und der Mobimo AG vor dem Bezirksgericht Maloja in St. Moritz ein für beide Seiten befriedigendes Ende genommen.
Gegenstand der Verhandlung war die Kündigung der Räumlichkeiten des Ciné Scala am 7. Mai 2013.
Von einem «Versuch, die Mieterschaft fristlos auf die Strasse zu setzen», sprach der Anwalt von Kläger Stöckli in seinem Plädoyer. Der Anwalt der Vermieterin Mobimo AG hingegen hielt vollumfänglich an der Gültigkeit der Kündigung der Kino-Räumlichkeiten fest. Die Liegenschaft im Rutschgebiet Brattas in St. Moritz sei nachweislich einsturzgefährdet und die Vermieterin sei deswegen gezwungen gewesen, den Mietern zu kündigen. Die Mobimo AG möchte nun einen Neubau realisieren. Gemäss der erzielten Einigung darf der Kinobetrieb noch weitergeführt werden, bis die Baubewilligung erteilt wird.
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