Seebner gewinnt Prozess zu Baurecht
Schwyz Ein Seebner soll ohne Baubewilligung zwei Container aufgestellt haben, behauptet die Schwyzer Bauverwaltung. Das Gericht sieht dies anders.
Schwyz Ein Seebner soll ohne Baubewilligung zwei Container aufgestellt haben, behauptet die Schwyzer Bauverwaltung. Das Gericht sieht dies anders.
Andreas Seeholzer
Im Haus, das ein Seebner verwaltet, war es 2013 zu einem Wasserleitungsbruch gekommen. Die Wohnung war nicht mehr bewohnbar, es bestand Einsturzgefahr der Decke. In der Wohnung waren drei Bauarbeiter einquartiert, die das Haus sofort verlassen mussten. Da sich nirgends in Seewen ein freies Hotelzimmer für die Bauarbeiter finden liess, wurden zwei alte Baucontainer auf das Umgelände des Hauses gestellt. Es war eine Unterbringung für einige Wochen geplant, so lange, bis die Wohnung saniert war. In der Folge wurde die Bauverwaltung der Gemeinde Schwyz auf die Container aufmerksam und forderte von den Verantwortlichen das Einreichen eines Baugesuches. Dies wurde getan, es kam allerdings zu Verzögerungen. Nicht klar wurde gestern vor Gericht, wer für diese Verzögerungen verantwortlich war.
Zur Busse verurteilt
Der Seebner Verwalter und gleichzeitig dazu auch die Immobilien-Firma wurden durch die Bauverwaltung angezeigt. Beide wurden verurteilt, die Firma bezahlte eine Busse. Der Verwalter wollte die Sache nicht auf sich beruhen lassen und ging gegen den Strafbefehl mit einer Busse von 700 Franken und Verfahrenskosten von 240 Franken in die Berufung. «Mir ist es wichtig, dass ein Gericht den Fall anschaut», sagte der Mann gestern vor Bezirksgericht. «Es kann doch nicht sein, dass ich für die Hilfestellung, die ich den Bauarbeitern erwiesen habe, nun noch bestraft werde», sagte er. Zudem kenne er das Baureglement der Gemeinde Schwyz genau, und ein Container, der auf Rädern stehe und jederzeit wegtransportiert werden könne, brauche doch keine Baubewilligung. «Wenn ich verurteilt werde, helfe ich künftig niemandem mehr, der in eine Notsituation gerät – so weit sind wir nun.»
Freispruch durch Gericht
Das Bezirksgericht hat den Verwalter freigesprochen und die Verfahrenskosten auf die Staatskasse übertragen. In einem Exkurs zum Baureglement führte die Richterin dem Verwalter aus, dass auch bewegliche Gegenstände wie Container oder Wohnwagen (sogenannte Fahrnisbauten) laut Bundesgerichtsentscheid eine Baubewilligung benötigen, wenn diese für Wohnzwecke und für eine bestimmte Zeit benutzt würden. Auch sei es so, dass er zur Hilfeleistung verpflichtet sei, zum Beispiel im Strassenverkehr, wenn er an einen Unfall gerate. Zum Freispruch kam das Gericht, da er als Verwalter nicht in der Pflicht stehe, ein Baugesuch einzureichen. Dies sei allein die Aufgabe der Immobilien-Firma, im konkreten Fall jene des Verwaltungsratspräsidenten.
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