Schwyzer «überwintern» nicht in der Arbeitslosenkasse
Kanton Im Kanton Wallis ist praktisch jeder siebte arbeitsfähige Ausländer in den Wintermonaten arbeitslos. Sie «überwintern» auf Kosten der Arbeitslosenkasse. Nicht so im Kanton Schwyz.
Kanton Im Kanton Wallis ist praktisch jeder siebte arbeitsfähige Ausländer in den Wintermonaten arbeitslos. Sie «überwintern» auf Kosten der Arbeitslosenkasse. Nicht so im Kanton Schwyz.
André Bissegger
Im Wallis grassiert ein unliebsames Phänomen: Rechtzeitig auf die kalten Wintermonate schnellen die Entlassungen bei Ausländern, die im Wallis arbeiten, nach oben. Ihre Arbeitslosenquote ist per Ende 2014 auf 14,4 Prozent gestiegen. Im gesamtschweizerischen Schnitt sind es 6,8 Prozent. Damit ist im Wallis jede siebte ausländische Arbeitskraft bei einem der regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) gemeldet. Wie der «Tages-Anzeiger» schreibt, tragen vor allem die Baufirmen die Schuld an der hohen Arbeitslosenquote.
Dies bestätigt auch eine Studie, die im Auftrag des Bundes durchgeführt wurde. Aufgrund der kalten Temperaturen ist das Bauen erschwert. Die Baufirmen reagieren, indem sie im Spätherbst einen beträchtlichen Teil ihrer Belegschaft entlassen, um sie dann im Frühjahr wieder einzustellen. Die Arbeiter «überwintern» damit auf Kosten der Arbeitslosenkasse (wir berichteten). Der Rückruf vom ehemaligen Chef funktioniert quasi als Geschäftsmodell, um Kosten zu sparen.
42 Prozent kehren zurück
Gemäss der im Sommer veröffentlichten Studie beträgt die Rückrufquote in der Schweiz rund 14 Prozent. Das heisst, 14 Prozent aller Arbeitslosen, die im Studienzeitraum zwischen Juni 2009 und Juni 2011 ihren Job verloren haben, kehrten zu ihrem vormaligen Arbeitgeber zurück. Im Wallis sind es über 42 Prozent, im Kanton Graubünden sogar 47 Prozent. Aufgeschlüsselt nach Branchen treten 52 Prozent aller in der Studie beobachteten Rückrufe im Bau- oder Gastgewerbe auf, wobei das Baugewerbe mit 36 Prozent auch die grösste Rückrufquote aufweist. «Insbesondere zeigt sich ein Saisonmuster darin, dass das Baugewerbe die höchsten Rückrufquoten bei Arbeitslosigkeitsspannen aufweist, die in den Wintermonaten November, Dezember und Januar beginnen», heisst es in der Studie. Es sei wenig überraschend, dass die Arbeitslosigkeitsspannen, die im vierten Quartal beginnen, häufiger in einem Rückruf enden würden.
Nicht vermittlungsfähig
Die kantonalen Arbeitsämter handhaben das «Überwintern» unterschiedlich. Was im Wallis und in Graubünden toleriert wird, funktioniert bei vielen Kantonen im Unterland nicht, wie der «Tages-Anzeiger» weiter schreibt. Dazu zählt auch der Kanton Schwyz, der in der Studie eine Rückrufquote von 7,4 Prozent ausweist.
Obwohl die Zahl der arbeitslosen Personen mit ausländischer Nationalität im Dezember um 104 Personen zugenommen hat und ihre Arbeitslosenquote damit von 3,6 auf 4,2 Prozent angestiegen ist, könne man die Situation nicht mit dem Wallis vergleichen, erklärt Hubert Helbling vom kantonalen Amt für Arbeit. Im Kanton Schwyz seien die Zahlen überschaubar, und man halte auch den Finger drauf, wenn etwas merkwürdig erscheine. Die Kontrolle funktioniere, und man sei ziemlich konsequent.
Früher schickte man die sogenannten Saisonniers im Winter nach dem Motto «Aus den Augen, aus dem Sinn» wieder nach Hause. Dies funktioniert heute aber einerseits aufgrund der Personenfreizügigkeit nicht mehr, andererseits wurde der Saisonnierstatus aufgehoben.
Wenn nun also jemand im Dezember seinen Job verliert, muss er sich eine Dauerstelle suchen. «Denn wenn er lediglich eine Stelle sucht, um den Winter zu überbrücken, wird er wohl nicht fündig und entsprechend als nicht vermittlungsfähig eingestuft», erklärt Helbling. Damit hat der Betroffene keinen Anspruch auf Arbeitslosengelder.
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