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Schwyzer Polizei kann so nicht mehr seriös arbeiten

Zum Urteil im Fall Windstock

Südostschweiz
28.01.15 - 01:00 Uhr
Zeitung

Mit Befremden habe ich den Prozess und das Urteil gegen den Schwyzer Polizisten zur Kenntnis genommen. Ein Staatsanwalt, der vermutlich nicht die geringste Ahnung von Polizeiarbeit hat, fordert in seinem Plädoyer 5,5 Jahre Haft für einen Polizisten, der in Ausübung seiner Tätigkeit einen Verbrecher auf der Ibergereggstrasse praktisch unmittelbar nach einem Einbruch aus Notwehr erschossen hat. Der Polizist hatte in dem besagten kritischen Moment einen Bruchteil einer Sekunde Zeit zu reagieren, nachdem dieser Verbrecher mit einer schnellen Handbewegung den Anschein gemacht hatte, eine Waffe zu ziehen. Vermutlich darf ein Polizist nach der Meinung dieses Staatsanwaltes erst schiessen, wenn ein Verbrecher den Polizisten bereits erschossen hat.

Das anschliessende Urteil hat meiner Meinung nach in der ganzen Schweiz sehr weitreichende Folgen. Die Kernaufgabe der Polizei ist, die Bevölkerung vor Verbrechern zu schützen. Nach diesem Urteil zweifle ich, dass die Polizei ihre Aufgaben noch seriös ausüben kann, wenn sie praktisch bei jedem gefährlicheren Einsatz mit einem Bein im Gefängnis steht. Ein Polizist wird sich in diesem Fall zu Recht hüten, eine Konfrontation mit solchen Kriminellen einzugehen.

Solche nicht nachvollziehbaren Urteile ziehen auch kuriose Begehrlichkeiten nach sich. Die moldawischen Eltern des erschossenen Verbrechers sehen sich nach der Urteilsverkündung in der Opferrolle und fordern als Genugtuung vom Kanton Schwyz eine halbe Million Franken. Es würde mich nicht wundern, wenn die gleiche Gerichtsinstanz diese Begehrlichkeit noch gutheissen würde.

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