×

Scheidung und kein Arbeitslosengeld

Glarus. – Ein Ehepaar arbeitet im gemeinsamen Betrieb – bis zur Scheidung und Kündigung. Die Ex-Frau war Sekretärin und beantragt darauf Arbeitslosengeld.

Südostschweiz
07.01.15 - 01:00 Uhr
Zeitung

Das Glarner Amt für Wirtschaft und Arbeit entscheidet positiv. Doch sie kann sich der knapp 21 000 Franken nicht mehr erfreuen. Denn eine Revision und Entscheide bis zum Bundesgericht klären: Weil sie auch Gesellschafterin war, hat sie gar kein Anrecht darauf.

Kommentieren
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.
Könnte euch auch interessieren
Mehr zu Zeitung MEHR