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Rückkehr scheint ausgeschlossen

Zug Vor zwei Jahren eskalierte ein Streit. Etwas später wurde ein Richter suspendiert, und es gab eine Administrativuntersuchung. Aber: Resultate gibt es – offiziell – noch immer keine.

Südostschweiz
17.06.14 - 02:00 Uhr

Freddy trütsch

freddy.truetsch@zugerzeitung.ch

Aus den Schlagzeilen hat sich das Zuger Kantonsgericht in der Zwischenzeit verabschiedet. Ab Juni 2012 hatten die ?Richter den Medien in regelmässigen ?Ab­ständen Stoff geliefert. Es war von ?«Zickenkrieg», von Mobbing, internen Machtkämpfen und vergifteter Atmosphäre die Rede. Auch der Kantonsrat befasste sich damit und forderte die beteiligten Personen mehrmals auf: «Beendet dieses Trauerspiel.» Die CVP war am radikalsten und forderte umfassende Informationen bis Ende September 2013, die notwendigen Massnahmen müssten bis dann umgesetzt sein.

Ehemaliger Bundesrichter soll klären

Aus Sicht des Obergerichts hat man nichts unversucht gelassen, um die Situation am Kantonsgericht zu beruhigen. Man habe zum Beispiel ein Einzelrichterpensum für den Kantonsrichter Michael Beglinger – der 57-Jährige stand im Zentrum der Kritik – geschaffen. Wie Obergerichtspräsidentin Iris Studer heute sagt: «Ohne Erfolg.» Deshalb griff sie vor rund einem Jahr zum äussersten Mittel, über das sie überhaupt verfügt: Sie eröffnete eine Administrativuntersuchung und suspendierte Kantonsrichter Michael Beglinger. Der ehemalige Bundesrichter Niccoló Raselli nahm seine Arbeit auf.

Beglinger sieht dies anders

Der beschuldigte Richter wertet die Vorgänge allerdings anders. In einem Blog, der seit rund einem Monat erscheint, schreibt er: «Das interne Schlichtungsverfahren gemäss dem verbindlichen Verhaltenskodex wurde nicht eingeleitet.» Es überrasche und befremde zugleich, dass im Frühjahr 2013 nicht nur auf eine Nachevaluation verzichtet, sondern auch kein Kodexverfahren eingeleitet worden sei. Auch die Justizverwaltungsabteilung (JVA) habe nicht darauf gedrängt, sondern von den Mitgliedern des Kantonsgerichts «gleich die Entfernung von Kantonsrichter Beglinger verlangt». Der Dossierentzug seitens des Gerichts sowie die Suspendierung «hatten keine Rechtsgrundlage und waren zudem unverhältnismässig».

In der Folge reichte Michael Beglinger beim Verwaltungsgericht ein Ausstandsbegehren gegen Obergerichtspräsidentin Iris Studer ein. Bei der Sicherheitsdirektion ist ferner eine Staatshaftungsklage hängig, welche die Mobbing-Handlungen zum Gegenstand hat.

Begehren abgewiesen

Recherchen unserer Zeitung haben ergeben, dass das Verwaltungsgericht inzwischen entschieden hat. Iris Studer: «Das ist richtig. Das Verwaltungsgericht hat die Beschwerde mit Urteil vom 19. Mai abgewiesen.» Auf Teile der Beschwerde sei es gar nicht eingetreten. Was Michael Beglinger – so ist in seinem Blog zu lesen – sauer aufstösst. Ihm werde kurzerhand «und unter Missachtung wesentlicher Beweismittel ein widersprüchliches, unberechenbares, distanzloses und verletzendes Verhalten unterstellt».

Wie unsere Zeitung ebenfalls weiss, sassen die verschiedenen Parteien in den letzten Wochen wiederholt zusammen, um eine Lösung für eine weitere Beschäftigung von Michael Beglinger zu finden. Iris Studer bestätigt: «Gemäss einer Empfehlung des Verwaltungs­gerichts hat die JVA geprüft, ob Michael Beglinger innerhalb der kantonalen Verwaltung eine Ersatzstelle angeboten werden könnte.» Es hätten Vergleichsverhandlungen stattgefunden. «Inzwischen haben sich diese allerdings zerschlagen, sodass die JVA nun über die Folgemassnahmen der Administrativuntersuchung entscheiden muss.»

Bis 2018 gewählt

Das heisst, eine Rückkehr von Michael Beglinger ans Kantonsgericht scheint ausgeschlossen. Auch eine Beschäftigung in der kantonalen Verwaltung ist damit vom Tisch. Und was bedeutet dies? Darauf will niemand antworten. Sicher ist: Michael Beglinger steht bis 2018 als gewählter Kantonsrichter auf der Lohnliste. Und weil man seit rund einem Jahr auch einen Ersatzrichter bezahlen muss, werden die entsprechenden Mehrkosten im Millionenbereich liegen.

Seit der letzten Diskussion im Kantonsrat sind weitere neun Monate vergangen, und noch immer herrscht Stillschweigen. Der Bericht über die Administrativuntersuchung liegt laut Studer zwar vor, er sei aber wegen der hängigen Verfahren noch unter Verschluss. Der Kantonsrat könnte am 26. Juni klarere Verhältnisse schaffen.

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