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Reiseanbieter in Pflicht nehmen

Für die meisten Menschen gehört die Ferienzeit zu den schönsten des Jahres. Egal, wohin es sie treibt oder welches Klima bevorzugt wird: Man freut sich auf einige entspannte, sorglose Tage an einem schönen Ort.

Südostschweiz
28.01.15 - 01:00 Uhr
Zeitung

Dass in den Ferien etwas Schlimmes passieren könnte, daran denkt kaum jemand, oder man verdrängt solche Gedanken. Zwei Frauen aus Eschenbach freuten sich letzten September ebenfalls auf ihre Ferien in Tunesien. Diese hatten sie in einem Reisebüro gebucht. Über weitere Aktivitäten wollten sie vor Ort entscheiden. Was sie auch taten. Sie buchten einen Ausflug zu einer Oase, den sie im Hotel auf einem Flyer entdeckten.

Dieser Ausflug hatte verheerende Konsequenzen: Ein Autounfall mitten in der Wüste Tunesiens kostete eine der beiden das Leben, die andere überlebte schwer verletzt. Die Folgen für die Betroffenen sind für Aussenstehende nicht nachvollziehbar.

Ein derart schlimmer Unfall ist ohne Hilfe kaum zu bewältigen. Dies zeigen die Schilderungen der Über- lebenden des Unfalls. Die Frau aus Eschenbach erzählt aber auch, welche Folgen der Unfall für sie persönlich hat – auch heute noch, fünf Monate danach. Für sie ist klar, dass der Fahrer des Unfallautos die Tragödie verursacht hat. Sie will dies nicht juristisch klären lassen. Sondern ist froh, wieder zu Hause und auf dem Weg der Besserung zu sein. Aber ihre Schilderungen sind erschreckend. Der Fahrer hat offenbar durch seine Fahrweise den Unfall fahrlässig provoziert.

Erlebnisse, bei denen negative Erfahrungen mit Chauffeuren gemacht wurden, erzählen Reisende oft. Auch der Inhaber des Reisebüros, in dem die Tunesien-Reise gebucht wurde, sagte gegenüber der «Südostschweiz»: Er habe «natürlich» in ­Tunesien auch schon erlebt, «wie da manchmal gefahren werde».

Er zeigte sich betroffen, wies aber eine Verantwortung von sich, weil ein «lokaler Anbieter» den Ausflug durchgeführt habe, mit dem er nichts zu tun habe. Er verwies mehrfach darauf, alle nötigen Versicherungen vorweisen zu können. Juristisch ist ihm nichts vorzuwerfen. In der Pflicht stehen die Anbieter trotzdem. Mindestens müssen sie den Kunden Gefahren klar aufzeigen – insbesondere, wenn sie sie aus eigener Erfahrung kennen. Diesbezüglich steht die ganze Tourismusbranche in der Pflicht.

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