Regierungsrat kämpft gegen Elektroheizungen
Der Regierungsrat will mehr Geld in die Energieeffizienz von Gebäuden investieren. Und gleichzeitig auch weiter den Ersatz von Elektroheizungen unterstützen.
Der Regierungsrat will mehr Geld in die Energieeffizienz von Gebäuden investieren. Und gleichzeitig auch weiter den Ersatz von Elektroheizungen unterstützen.
Glarus. – Der Glarner Regierungsrat hat die kantonale Energieförderung überprüfen lassen, wie er in seinem Bulletin mitteilt. Diese im Hinblick auf die Umsetzung der Energiestrategie 2050.
Die Koppelung der kantonalen Beiträge an das nationale Gebäudeprogramm habe sich bewährt, so der Regierungsrat. Damit die zur Verfügung stehenden Fördermittel nicht durch Grossprojekte aufgebraucht werden, werde für die kantonalen Beiträge zum Gebäudeprogramm eine Obergrenze festlegt.
Die Beiträge des nationalen Gebäudeprogramms werden für Vorhaben in den Gemeinden Glarus Nord und Glarus um 40 Prozent und in der Gemeinde Glarus Süd um 50 Prozent erhöht. Der Maximalbeitrag wird neu auf 30 000 Franken pro Gesuch beschränkt.
Geld für Neubauten in Glarus Süd
Für Ersatzneubauten in Glarus Süd wird seit Mitte 2014 ein Förderbeitrag gewährt, wie der Rat weiter schreibt. Bis jetzt seien in diesem Bereich keine Gesuche gestellt worden. Im Hinblick auf Bauvorhaben mit mehreren Abbruchobjekten soll ein Vorbehalt für die Beitragssicherung eingefügt werden. Wobei präzisiert wird, dass die Energiebezugsfläche des abgebrochenen Gebäudes massgebend ist.
Die eigentlich bis Ende 2014 befristete Förderung von Heizungen mit erneuerbaren Energiequellen als Ersatz für Elektroheizungen werde um ein Jahr verlängert. Denn: «Der Beitrag an die Einrichtung von hydraulischen Systemen führte zu einer Belebung.» Neu soll der Vorbehalt gegenüber Luft-Wasser-Wärmepumpen wegfallen, sofern das geplante Heizsystem den Richtlinien des «Wärmepumpen-System-Moduls» entspreche.
«Reine» Energieberatung abgeschafft
Ebenfalls um ein Jahr verlängert werde im Bereich der Gebäudetechnik die Förderung des Energie-Check-Ups für Grossverbraucher (50 Prozent der Kosten, maximal 8000 Franken). Nicht mehr weitergeführt werde aber die reine Energieberatung.
«Neu gefördert wird die Technologie der Eisspeicher-Wärmepumpenanlage», heisst es im Bulletin weiter. Dies, da sie Umweltwärme zwischenspeichern und an die Wärmepumpe abgeben könne. Diese seien somit eine attraktive Alternative zu Erdsonden, die im Talgrund meist sowieso nicht zugelassen seien.
Gestrichen werden bei den thermischen Solaranlagen die Förderbeiträge für unverglaste und nicht selektive, verglaste Kollektoren. Diese Förderung sei in den letzten fünf Jahren nie beantragt worden.
Die Änderungen sind per 1. Januar 2015 in Kraft getreten und haben zusätzliche Förderbeiträge von rund 90 000 Franken ausgelöst. (mitg)
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