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Piloten müssen in Samedan erst einen Checkflug machen

Piloten müssen ab sofort einen Einweisungsflug absolvieren, bevor sie den Engadin Airport in Samedan anfliegen dürfen. Das hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt gestern nach dem tödlich verlaufenen Flugunfall vom Sonntag verfügt.

Südostschweiz
23.12.10 - 01:00 Uhr

Von Dario Morandi

Samedan. – Jetzt haben die Luftfahrtbehörden des Bundes gehandelt: Nach dem Absturz eines Privatjets beim Anflug auf den Engadin Airport in Samedan gelten ab heute neue Sicherheitsbestimmungen. Bei diesem Flugunfall waren die beiden Piloten ums Leben gekommen. Wie das Bundesamt für Zivilluftfahrt gestern mitgeteilt hat, müssen alle Piloten, die den höchstgelegenen Flugplatz in Europa anfliegen wollen, zuvor einen Einweisungsflug absolviert haben, so wie dies Flugexperten im Nachgang zum Unfall vom Sonntag vorgeschlagen haben (Ausgabe von gestern). Bei diesem Checkflug könnten die Besatzungen mit den lokalen Gegebenheiten besser vertraut gemacht werden, heisst es. Laut dem Bundesamt wird die Umsetzung dieser Vorgabe Anfang nächsten Jahres an die Hand genommen. Zudem müssten Piloten vor einem Flug nach Samedan ein elektronisches Briefing durchführen.

Mindestens fünf Kilometer Sicht

Stärker als bis anhin gefordert von der Luftfahrtbehörde werden aber auch die Verantwortlichen der Flugplatzbetreiberin Engadin Airport AG: Als Voraussetzung für einen Anflug mit Jet- und mehrmotorigen Flugzeugen gilt in Samedan ab heute eine Mindestsicht von fünf Kilometern und eine Wolkenuntergrenze von 2200 Fuss (knapp 700 Meter) über Grund. Bis anhin war es möglich, Anflüge unter bestimmten Umständen bis zu einer minimalen Sicht von 1,5 km durchzuführen.

Höhere Anforderungen an Piloten

Aufgrund seiner Höhe von 1700 Metern über Meer und der gebirgigen Umgebung stelle ein Anflug auf den Engadin Airport höhere Anforderungen an die Piloten als auf einen Flugplatz im Flachland, hält das Bundesamt weiter fest. Mit Blick auf diesen Umstand und aufgrund mehrerer Unfälle in den vergangenen Jahren, hat sich das Bundesamt entschlossen, aus Sicherheitsgründen neue Vorschriften für Anflüge auf den Engadin Airport zu erlassen. Diese Massnahmen hätten präventiven Charakter und liessen keine Rückschlüsse auf die Ursache des Unfalls vom Sonntag zu. Diese werde durch das Büro für Flugunfalluntersuchungen abgeklärt.

Auf klare Richtlinien abstützen

Die Flugplatzbetreiber können mit den neuen Sicherheitsvorschriften leben. «Das ist ganz in unserem Sinn», erklärte Mediensprecher Andrea Parolini gestern auf Anfrage. Man könne sich nun auf klare Richtlinien abstützen, was die Sichtwerte anbelange. Und für Parolini ist in diesem Zusammenhang eines klar: «Die Sicherheit geht vor.» Wirtschaftliches Denken rücke da klar in den Hintergrund, versicherte er.Mit der Erarbeitung eines Massnahmenkatalogs für die Durchführung der Einweisungsflüge wird es aber noch etwas dauern. «Wir werden in den nächsten Wochen ein entsprechendes Konzept erarbeiten», erklärte Parolini. Ob die Engadin Airport AG für die Durchführung der Einweisungsflüge einen eigenen Checkflug-Pilot anstellen wird, konnte er aber nicht sagen.

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