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Personenfreizügigkeit: Poker mit schlechten Karten

In Sachen Zuwanderung will der Bundesrat Brüssel Konzessionen abringen. Dabei macht Bern schon heute nicht überall mit.

Südostschweiz
07.01.15 - 01:00 Uhr
Zeitung

Von Stefan Schmid, Bundeshaus

Bern. – Neues Jahr, neues Glück. 2015 muss der Bundesrat versuchen, mit der EU über Einschränkungen bei der Personenfreizügigkeit ins Gespräch zu kommen. Vor bald einem Jahr, am 9. Februar 2014, hat ihn das Volk mit dem Ja zur Masseneinwanderungsinitiative damit beauftragt, Kontingente und Höchstzahlen bei der Zuwanderung von EU-Ausländern sowie einen Inländervorrang auf dem Arbeitsmarkt einzuführen.

Diese Anliegen stehen im Widerspruch zur Personenfreizügigkeit. Bisher zeigte die EU der Schweiz denn auch die kalte Schulter. Aus den Brüsseler Amtsstuben verlautet, die Niederlassungsfreiheit sei ein Grundpfeiler des Binnenmarkts und damit unverhandelbar. Ende der Durchsage.

Nur Blocher glaubt daran

Gibt es wirklich keinen Verhandlungsspielraum und keine Möglichkeit, Brüssel Konzessionen abzuringen? Der ehemalige Topdiplomat und ETH-Professor Michael Ambühl etwa propagiert eine dauerhafte Schutzklausel im Personenfreizügigkeitsabkommen, welche die Schweiz in Zeiten hoher Zuwanderung anrufen könnte. Doch auch dafür stehen die Chancen schlecht: «Nur Christoph Blocher glaubt noch daran, dass die EU mit der Schweiz verhandeln wird», sagt Dieter Freiburghaus, emeritierter Professor für Europafragen. «Ich halte es für ausgeschlossen, dass die EU der Schweiz eine Schutzklausel zugesteht.» Auch Christa Tobler, Professorin am Europa-Institut der Uni Basel, ist skeptisch: «Die EU dürfte die Schweizer Zuwanderungszahlen etwa mit Luxemburg vergleichen und zum Schluss kommen, dass es keinen Grund gibt, ihr eine Sonderlösung zu gewähren.»

Wie schlecht die Karten der Schweiz tatsächlich sind, zeigt auch der Vergleich zwischen der regulären Freizügigkeit innerhalb der EU und dem Freizügigkeitsabkommen zwischen Bern und Brüssel. Im Unterschied zu den EU-Staaten profitiert die Schweiz bereits heute von einer engeren Auslegung der Personenfreizügigkeit. Die Unionsbürger-Richtlinie, welche seit 2004 allen EU-Bürgern das Recht gibt, in einem anderen EU-Land zu le- ben, hat die Schweiz 2011 trotz entsprechender Forderungen aus Brüssel nicht übernommen. Dies bedeutet konkret, dass ein Deutscher in der Schweiz nicht dieselben Rechte besitzt wie ein Deutscher in Italien oder Frankreich. Zu diesen Rechten ge-hört das Stimm- und Wahlrecht auf kommunaler Ebene, konsularischer Schutz durch den Wohnsitzstaat bei Aufenthalt in einem Drittland oder der vereinfachte Zugang zur Sozialhilfe. Die Unionsbürgerschaft ist auch grosszügiger beim Familiennachzug und bei der Niederlassungsfreiheit von Firmen.

Wie Insider in Bern und Brüssel vermuten, dürfte die EU im bevorstehenden Zuwanderungspoker die Schweiz an diese Sonderregelung erinnern. Dass die EU-Länder eine noch weitergehende Verschlechterung des rechtlichen Status ihrer Bürger in der Schweiz schluckt – genau dies wäre mit Kontingenten oder Inländervorrang der Fall – sei unter diesen Voraussetzungen erst recht unrealistisch.

Hoffnung stirbt zuletzt

Unbeachtet dessen wird der Bun- desrat in den nächsten Wochen das Verhandlungsmandat zur Revision des Freizügigkeitsabkommens offi-ziell verabschieden. Anschliessend ist wieder die EU am Zug. EU-Kenner Freiburghaus geht nicht davon aus, dass die Landesregierung selber an den Erfolg des Unterfangens glaubt. «Sie muss es versuchen, weil es das Volk will.» Irgendwann werde sich die Hoffnung zerschlagen und die Bevölkerung realisieren, dass es keine Schweizer Sonderlösung geben werde.

Mit dem Dossier vertraute Personen in der Bundesverwaltung teilen diese Einschätzung: Jeder Metrobenutzer in Paris lache, wenn sich die Schweiz über volle Züge zwischen Zürich und Bern beklage. Und jeder Spanier oder Italiener zucke angesichts von Wirtschaftskrise und rekordhoher Jugendarbeitslosigkeit mit den Schultern, wenn Bern über Zuwanderer lamentiere. «Aus EU-Sicht ist die Schweiz dank der Freizügigkeit ein Ort des Wohlstands und Wachstums», sagt Freiburghaus.

Parallel mit dem Verhandlungsmandat will der Bundesrat das Gesetz zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative verabschieden. Sollte die EU definitiv nicht mitspielen, muss das Parlament die Frage beantworten, was mit dem Gesetz passieren soll.

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