Orange-Antenne sorgt für Aufregung
Küssnacht Am Giessenweg 9 plant Orange den Bau einer Mobilfunkantenne. Nun kommt es zu Widerstand und zu einer Sammeleinsprache.
Küssnacht Am Giessenweg 9 plant Orange den Bau einer Mobilfunkantenne. Nun kommt es zu Widerstand und zu einer Sammeleinsprache.
«Unterschriften-?sammlungen und Petitionen sind wenig hilfreich.»
Lorenz Liechti,?BAujurist?Bezirk Küssnacht
edith Meyer
Die Pläne von Orange für den Bau einer Mobilfunkanlage inmitten eines Wohnquartiers sorgen für Aufregung: Aufregung, weil Kinder im Quartier wohnen und sich ganz in der Nähe zwei Kindergärten befinden. Aufregung, weil sich die Anwohner Sorgen machen, dass die Strahlung der Antenne die Gesundheit gefährdet.
«Es ist arrogant, uns das anzutun»
Die Antenne, die nur wenige Meter von Balkonen, Terrassen und Schlafzimmern entfernt ist, sorgt bei den Anwohnern für Gesprächsstoff und für eine Sammeleinsprache. Doch die Zeit drängt. Die Einsprachefrist endet am 5. Februar. Einspruchsberechtigt ist, wer in einem Radius von 524 Metern zur Anlage wohnt oder arbeitet.
Zu den Einsprechern gehört Johanna Fracasso-von Allmen: «Ich finde es sehr schlecht, dass die Mobilfunkantenne inmitten eines Wohnquartiers gebaut werden soll. Es ist erwiesen, dass solche Antennen gesundheitsschädigend sind. Und es ist arrogant, uns Menschen das anzutun.» Es habe Familien mit kleinen Kindern, und diese würden beim Bau der Antenne wahnsinnig belastet, sagt sie weiter.
13 Mobilfunkantennen im Bezirk
Fracasso-von Allmen ist überzeugt, dass die bestehende Antenne auf dem Baer-Gebäude bereits grosse Auswirkungen auf die Anwohner hat. Die Strahlung verursache Krankheiten wie Alzheimer, Kopfweh, Schlafstörungen und mache die Kinder nervös. «Wir wollen keine Antenne 30 Meter von unserem Balkon entfernt. Unser Gebäude ist am meisten betroffen.»
Anwohnerin Michaela Küng sagt, sie verstehe, dass es Mobilfunkantennen geben müsse, aber: «Es hat Familien mit Kindern, Spielplätze und Kindergärten. Ich bin der Meinung, dass es geeignetere Standorte dafür gibt, und diese sollten zuerst evaluiert werden.» Sie habe Respekt und Angst vor den Konsequenzen dieser zusätzlichen Strahlungsemissionen. Anwohner Konrad Strassmann betont: «Aus meiner Sicht reichen die bestehenden Antennen. Darum habe ich die Sammeleinsprache unterschrieben.»
Mieterschaft gekündigt
Aktuell hat es laut dem Amt für Umweltschutz in Küssnacht 8, in Immensee 3 und in Merlischachen 2 Mobilfunkanlagen (ohne Sicherheitsfunk). Mobilfunknetz-Betreiber zahlen viel Geld, wenn Hausbesitzer ihr Dach für Antennen zur Verfügung stellen.
Die Kehrseite der Medaille ist aber, dass Besitzer umliegender Gebäude eine Wertverminderung in Kauf nehmen müssen. Auch diese Tatsache stösst einem Stockwerkeigentümer sauer auf. Stossend empfinden Nachbarn, dass langjährigen Mietern, die sich für eine Einsprache starkmachten, sofort die Wohnung gekündigt wurde. Das Mehrfamilienhaus, auf dessen Dach die Mobilfunkantenne geplant ist, stellt Vermieter Franz Dörig aus Brunnen zur Verfügung. Er liess ausrichten, dass er an einer Stellungnahme nicht interessiert sei.
Und was sagt Baujurist Lorenz Liechti, stellvertretender Abteilungsleiter Planung, Umwelt und Verkehr, dazu? «Wer zur Erhebung einer Einsprache legitimiert ist, kann von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Unterschriftensammlungen und Petitionen sind wenig hilfreich, da im Falle der Einhaltung der Regelbau-Vorschriften ein Rechtsanspruch auf die Bewilligungserteilung besteht.» Liechti sagt weiter. «Bis anhin sind keine gesundheitlichen Schäden wissenschaftlich nachgewiesen an Orten, an denen die Grenzwerte eingehalten sind.» Er fügt hinzu: «Angesichts der nunmehrigen flächendeckenden Verbreitung der Mobiltelefonie kann es sich keine Gemeinde leisten, mitten im Siedlungsgebiet eine Empfangswüste zu haben.» Auch der Telekommunikationsanbieter Orange nimmt zum Baugesuch Stellung. «Wir verstehen, dass Mobilfunkemissionen Anlass zu Bedenken geben können, obwohl die Forschung bislang keine gesundheitsschädigenden Wirkungen nachgewiesen hat. Auch wenn wissenschaftlich noch nicht restlos geklärt ist, bieten nach Meinung sowohl der Weltgesundheitsbehörde (WHO) als auch des Bundesamts für Umwelt (Bafu) die bestehenden Grenzwerte und Richtlinien ausreichend Schutz – auch für Kinder, Kranke oder Senioren», sagt Therese Wenger, Mediensprecherin Orange.
Vor Elektrosmog schützen
Um die Bevölkerung vor Elektrosmog zu schützen, hat der Bundesrat die Verordnung über den Schutz vor nicht ionisierender Strahlung (NISV) erlassen. Darin werden die international angewandten Grenzwerte als sogenannte Immissionsgrenzwerte übernommen. Diese schützen vor allen wissenschaftlich bekannten Gesundheitsauswirkungen nicht ionisierender Strahlung.
«Diese Grenzwerte legen fest, wie viel Strahlung an einem Ort maximal vorhanden sein darf. Sie müssen überall eingehalten sein, wo sich Menschen aufhalten können», betont Wenger.
Standortwahl geprüft
Weiter sagt sie: «Mobilfunkantennen müssen dort stehen, wo sich unsere Kundinnen und Kunden aufhalten, also insbesondere in Wohn- und Geschäftszonen.» Die Wahl eines Antennenstandortes sei sehr aufwendig, und im Rahmen einer umfassenden Prüfung habe sich dieser als geeignet erwiesen. «Um auch den Bedenken der Bevölkerung Rechnung zu tragen, sieht der Schutz durch die strenge NISV (Verordnung über den Schutz vor nicht ionisierender Strahlung) vor, dass die Mobilfunkemissionen in der Schweiz nur gerade ein Zehntel so stark sein dürfen, als dies in den meisten anderen Ländern der Fall ist», so Wenger.
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.
Bereits Abonnent? Dann schnell einloggen.