Moldawier fordern eine halbe Million Franken Entschädigung
Kanton Die Eltern des ?Getöteten im Fall Windstock verlangen 500?000 Franken Genugtuung. Die Staatshaftung rückt in den Fokus.
Kanton Die Eltern des ?Getöteten im Fall Windstock verlangen 500?000 Franken Genugtuung. Die Staatshaftung rückt in den Fokus.
see. Gestern wurde das Urteil im Fall Windstock durch das Kantonsgericht als Berufungsinstanz grundsätzlich bestätigt und in einigen Punkten gar verschärft. Der Polizist, der 2012 bei einer Kontrolle einen unbewaffneten Einbrecher beim Restaurant Windstock erschoss, wurde der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung schuldig gesprochen. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Klar ist aber, dass mit einer Verurteilung auch zivilrechtliche Forderungen mehr Gewicht erhalten. Interessant ist in diesem Zusammenhang eine Forderung der Eltern des getöteten Moldawiers. Vor Gericht forderten sie in einem auf Englisch vorgelesenen Brief eine Genugtuungssumme von einer halben Million Franken. Diese Summe kann nach einer rechtskräftigen Verurteilung gerichtlich erwirkt werden. Da der Polizist im Auftrag des Kantons gehandelt hat, käme die sogenannte Staatshaftung zum Zug – konkret der Kanton Schwyz.
In der Schweiz sind solche Genugtuungssummen jedoch unüblich und werden in Anwaltskreisen als chancenlos bezeichnet. Anders sähe der Fall bei dem verletzten Moldawier aus. Er könnte versuchen, im Kanton Schwyz eine Rente zu erwirken. Von einem solchen Ansinnen ist bis heute jedoch nichts bekannt.
Urteil wurde verschärft
Das Kantonsgericht hat die Strafe auf das für den bedingten Vollzug mögliche Maximum von 15 auf 24 Monate angehoben. Der zur tödlichen Schussabgabe führende Irrtum wäre vermeidbar gewesen, schreibt das Kantonsgericht. Deshalb sei der von der Verteidigung beantragte Freispruch verworfen worden. Das Urteil liegt noch nicht in der Begründung vor. Seiten 3 und 9
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