Mit Häftlingen?ins Ausland?
bernsda. Die Justiz- und Polizeidirektoren lassen durch den Bund abklären, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen Schweizer Häftlinge ihre Strafe im Ausland absitzen könnten.
bernsda. Die Justiz- und Polizeidirektoren lassen durch den Bund abklären, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen Schweizer Häftlinge ihre Strafe im Ausland absitzen könnten.
03.01.15 - 01:00 Uhr
Zeitung
Vor allem Westschweizer Kantone wollen auf diese Art überfüllte Gefängnisse entlasten. Die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) habe mit knappem Mehr beschlossen, das Bundesamt für Justiz (BJ) mit den Abklärungen zu beauftragen, sagte Roger Schneeberger, Generalsekretär der KKJPD.
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