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Merzbacher muss Malewitsch zurückgeben

Werner Merzbacher, dessen Kunstsammlung schon in verschiedenen Schweizer Museen zu sehen war, könnte gezwungen sein, ein Werk des russischen Malers Kasimir Malewitsch an einen russischen Staatsbürger zurückzugeben.

Südostschweiz
26.06.13 - 02:00 Uhr

Das Bundesgericht in Lausanne hat dessen Rekurs gutgeheissen. Gemäss den Angaben dieses russischen Staatsbürgers gehörte das Bild «Samovar», das Malewitsch 1914 im Stil des französischen Kubismus gemalt hatte, seinem Vater. Das Werk sei 1978 aus der Wohnung seiner Eltern in Sankt Petersburg gestohlen worden.

Der Zürcher Kunstsammler Werner Merzbacher kaufte das Bild des russischen Avantgardisten 1989 in Genf für eine Million Dollar, gutgläubig, wie er betont. Das Zürcher Obergericht hatte Merzbacher Anfang April 2012 gestützt und die Forderung des Russen auf Restitution zurückgewiesen. Im Gegensatz dazu hat das Bundesgericht entschieden, dass Merzbacher seine Sorgfaltspflicht verletzt habe.

Das höchste Schweizer Gericht stützte sich bei seinem Urteil auf «Gerüchte» eines renommierten Experten. Laut diesem Experten war ein gestohlener Malewitsch auf dem Markt. Der Zürcher Sammler hätte den Wahrheitsgehalt dieser Gerüchte abklären müssen, bevor er sich entschloss, das Bild zu kaufen, schreibt das Bundesgericht. Weil er diese Abklärungen nicht gemacht hat, kann sich Merzbacher laut Bundesgericht nicht auf seine Gutgläubigkeit berufen und könnte gezwungen sein, das Bild zurückzugeben. Das Dossier geht nun zurück an die Zürcher Justiz. Sie hat abzuklären, welche möglichen Einwände Merzbacher gegen das Lausanner Urteil vorbringen könnte. (sda)

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