«Man darf auch in Zürich nackt wandern»
Piustola Grottenpösch ist der bekannteste Nacktwanderer der Schweiz. Er hat den Mann, der am Donnerstag hüllenfrei den Strandweg entlang spazierte, auch schon vor Gericht vertreten.
Piustola Grottenpösch ist der bekannteste Nacktwanderer der Schweiz. Er hat den Mann, der am Donnerstag hüllenfrei den Strandweg entlang spazierte, auch schon vor Gericht vertreten.
Mit Puistola Grottenpösch sprach Marc Allemann
Gehen Sie manchmal auch bekleidet wandern?
Puistola Grottenpösch: Das kommt vor. Kleider haben eine Schutzfunktion. Wenn die Sonne besonders stark brennt, oder es stark regnet, dann bekleide ich mich. Und wenn ich an einem Hof vorbeikomme, ziehe ich mir etwas an.
Ein Mann ist gestern in Rapperswil-Jona nackt einem stark frequentierten Weg entlang gelaufen. Finden Sie das in Ordnung?
Es ist jedem selber überlassen, wo er seine Rechte beansprucht und wo nicht.
Ist es Ihrer Sache dienlich, wenn ein Nacktwanderer einen stark frequentierten Strandweg benutzt?
Rechtlich spielt es keine Rolle, wo man ohne Hüllen herumläuft. Ich bin vielleicht persönlich nicht begeistert, aber ich will mich nicht als Richter aufspielen und sagen, was man darf und was nicht. Es gibt aber eine klare Grenze, die manchmal – vor allem an Badeplätzen – überschritten wird.
Wo liegt diese Grenze?
Sexuelle Belästigung oder Exhibitionismus sind strafbar. Diese strafrechtlichen Grenzen sind auch richtig.
Rechtlich kann man den Mann also nicht belangen?
Man darf auch die Zürcher Bahnhofstrasse entlang nackt laufen. Das Strafgesetz ist kein Moralkodex. Der Gesetzgeber will nicht, dass die Richter Sittenwächter spielen. Im Iran ist das leider Praxis – in einem liberalen Rechtsstaat aber kann das nicht sein.
«Nacktwandern schadet nicht»
Würden Sie nackt durch die Bahnhofstrasse gehen?
Ich habe das noch nie gemacht und verspüre auch nicht das Bedürfnis, dies nachzuholen. Nacktwandern verbinde ich mit Bergwegen und Wald.
Viele reagierten am Donnerstag mit Unverständnis auf den Nacktwanderer.
Im konkreten Fall ist niemand zu Schaden gekommen. Das Recht, sich nicht zu ärgern, gibt es nicht. Sonst könnte ich sagen, weil mich der Verkehr ärgere, dürfe niemand mehr Auto fahren.
Sie haben sich in Appenzell Innerrhoden selbst wegen Nacktwanderns angezeigt. Warum?
Die Polizei hatte der Presse die Sichtung eines Nacktwanderers geschildert. Die Beschreibung passte auf mich.
Die Landsgemeinde in Appenzell Innerrhoden hat einem Nacktwanderverbot aber zugestimmt.
Im neuen Gesetz steht nirgends drin, dass man sich nackt nicht in der Öffentlichkeit zeigen dürfe. Es ist ein raffiniertes Gesetz, das nur dem Populismus dient. Es enthält einen veralteten Anstandsartikel und auch eine Bussenandrohung gegen das Littering, die nicht greifen wird.
Die Kantone dürfen Ihrer Ansicht nach keine Sittengesetze beschliessen?
Diese Frage ist vor Bundesgericht hängig.
Warum treten Sie unter einem Pseudonym auf?
Es gibt nur wenige Leute in der Schweiz, die wie ich heissen. Einer dieser Menschen hat mich heftig angegriffen, nachdem die «New York Times» meinen Namen publik machte. Ich will den Konflikt nicht zusätzlich schüren.
Was ist für Sie der Reiz am Nacktwandern?
Es ist ein körperliches Freiheitsgefühl. Und Nacktsein ist ein wirksames Antidepressivum.
… ist das Pseudonym eines bekennenden Nacktwanderers. Der 58-jährige Architekt lebt seit kurzem in Appenzell Ausserrhoden. Grottenpösch hat zwei erwachsene Söhne. Der Naturist und passionierte Wanderer hat den Nacktwanderer Peter G. vor dem Kantonsgericht Ausserrhoden erfolgreich verteidigt. (mal)
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