Lichtblicke vor dunkler Vergangenheit
Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte entscheidet, dass die Verjährungsfrist für heute rund 2000 Asbestopfer erst anfängt, wenn die Krankheit ausbricht.
Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte entscheidet, dass die Verjährungsfrist für heute rund 2000 Asbestopfer erst anfängt, wenn die Krankheit ausbricht.
27.12.14 - 01:00 Uhr
Zeitung
Mit einem offenen Brief an den Bundesrat fordern Asbestopfervereinigungen weitere Taten – etwa einen von Suva und Industrie geäufneten Opferfonds. Fast gleichzeitig stellt sich die Regierung dem düsteren Kapitel der Verding- und Heimkinder der Nachkriegszeit (unten: Monique Lüscher erinnert sich an ihre Heimzeit in Diesbach). Nach der Rehabilitierung von Anna Göldi gibt der Kanton erneut Fehler ehemaliger Behörden zu und entschuldigt sich.
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