Landsgemeinde soll mit vier Vorlagen halbe Million sparen
Die Hauptsache der noch möglichen Sparmassnahmen haben Landrat und Regierung beschlossen. Für eine knappe halbe Million kommt nun noch eine Landsgemeindevorlage.
Die Hauptsache der noch möglichen Sparmassnahmen haben Landrat und Regierung beschlossen. Für eine knappe halbe Million kommt nun noch eine Landsgemeindevorlage.
Von Fridolin Rast
Glarus. – Auch mit dem Etikett «light» ist die Effizienzanalyse keine leichte Kost. Sagt doch der Regierungsrat im neusten Bulletin: «Es zeigte sich, dass sich wesentliche Einsparungen nur durch den Verzicht, respektive die Einschränkung von Leistungen erzielen lassen.» Sei doch die Verwaltung schon heute bei den effizientesten und schlanksten der Schweiz.
15 Millionen Franken Sparpotenzial aus 109 Massnahmen bekam das Rathaus von den Experten vorgeschlagen, 79 davon hat es dem Landrat vorgelegt, 70 wurden genehmigt.
Als Entlastungsziel blieben damit 8 Millionen oder gut die Hälfte. Auch sie gehen aber an die Substanz.
Nun legt der Regierungsrat weitere vier Massnahmen separat vor, wie er im neusten Bulletin schreibt. Das ist angesichts ihres Sparpotenzials von nur knapp 500 000 Franken auf den ersten Blick erstaunlich. Der Grund liegt darin, dass sie Gesetzesänderungen brauchen. Darum müssen sie nach dem Landrat auch noch – als Sammelvorlage – der Landsgemeinde unterbreitet werden.
Auch kleine Fische brauchen Futter
• 20 000 Franken will der Regierungsrat bei der Fischzuchtanstalt sparen. Und zwar, indem diese höhere Erträge erzielt, sprich von den Leistungsbezügern (mehr) Geld verlangt und Teile der Brut- und Aufzuchtanlagen verpachtet.
«Auch kleine Fische geben etwas Nahrung», sagt Finanzdirektor Rolf Widmer dazu. Der Posten sei ein kleiner Beitrag, auch wenn das strukturelle Defizit damit nicht verschwinde.
• 100 000 Franken weniger will die Regierung künftig für Überbrückungsrenten für Frühpensionierungen ausgeben. Heute profitierten mehrheitlich Kaderangestellte, deren Renteneinkommen sowieso gesichert seien, kommentiert man diesen Sparposten. Härtefälle – in den letzten drei Jahren gab es laut Widmer keine – wolle man aber weiterhin mit Übergangsrenten unterstützen können.
Sparen bei der sozialen Abfederung
• 200 000 Franken Entlastungsziel sieht der Regierungsrat bei den Beiträgen an Krankenkassenprämien, zusätzlich zu 800 000 Franken, die Regierung und Landrat in eigener Kompetenz beschliessen können.
Diese Individuelle Prämienverbilligung (IPV) will er nicht mehr in allen Fällen an der Referenzprämie messen. Wer tiefere effektive Prämien bezahlt, soll nur diese gedeckt bekommen. Es sollen aber nicht Leute bestraft werden, die ihre tiefere Prämie dank höherer Selbstbeteiligung an den Krankheitskosten erzielen, sprich mit höherer Franchise, versichert Widmer auf Anfrage. Nur will man die Fälle verhindern, bei denen jemand mit der IPV quasi Geld verdiene.
Anders als früher fliesst laut Widmer nicht weniger Geld vom Bund, wenn der Kanton reduziert.
• 150 000 Franken will die Regierung bei den Familienzulagen für Nichterwerbstätige hereinholen: «Sie sollen ähnlich wie in anderen Kantonen mithelfen, die Zulagen zu finanzieren.» Sie haben Anspruch auf 200 Franken pro Kind, auf 250 Franken für Kinder von 16 bis 25 Jahren in Ausbildung. Diese Kosten muss der Kanton bezahlen, er kann aber von den Nichterwerbstätigen Beiträge daran verlangen – ähnlich wie bei der AHV.
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