Kosovarin muss die Schweiz verlassen
Eine Kosovarin lebt dank Heirat in der Schweiz. Nach kaum fünf Monaten erfolgt jedoch bereits die Trennung. Trotz Gewalt in der Ehe muss die Frau nun zurück.
Eine Kosovarin lebt dank Heirat in der Schweiz. Nach kaum fünf Monaten erfolgt jedoch bereits die Trennung. Trotz Gewalt in der Ehe muss die Frau nun zurück.
Von Fridolin Rast
Glarus. – Weniger als fünf Monate haben eine 22-jährige Kosovarin und ihr Ehemann in der Schweiz zusammengelebt. Nun muss sie wieder ausreisen – obwohl sie Gewalt von ihrem Mann hat erdulden müssen.
Kein Härtefall …
Im September 2013 widerruft die Glarner Abteilung Migration die Aufenthaltsbewilligung der Frau, sie müsse zurück in den Kosovo. So sieht es nun auch das Verwaltungsgericht in einem neuen, rechtskräftigen Urteil.
Die Sachlage: Hat ein Ehepartner eine Aufenthaltsbewilligung, so bekommt der andere ebenfalls eine, sofern sie zusammenleben. Dauert es aber bis zu Trennung oder Auszug von zu Hause weniger als drei Jahre, so dürfen sie nur bei einem Härtefall in der Schweiz bleiben.
… trotz erwiesener Gewalt
Dieser ist laut dem aktuellen Urteil des Verwaltungsgerichts hier aber nicht gegeben. Zwar macht die Frau geltend, ihr Mann habe seelische und körperliche Gewalt ausgeübt. Aber das Gericht sieht nur einen Fall der körperlichen Gewalt als erwiesen an. Mehr könne die Frau nicht glaubhaft darlegen. Auch über eine Kosovo-Reise der Frau gehen die Darstellungen des einstigen Ehepaars weit auseinander.
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