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Konkordat: Kanton erhält 160?000 Franken

Kanton Das Viehhandelskonkordat soll aufgehoben werden. Aus dem Konkordatsvermögen gehen 160?000 Franken an den Kanton Schwyz.

Südostschweiz
27.01.15 - 01:00 Uhr
Zeitung

see/pd. Die Interkantonale Übereinkunft über den Viehhandel (Viehhandelskonkordat) ist ein alter Zopf. Mit dem Konkordat von 1943 regelten die Kantone den Viehhandel einheitlich. Heute ist das Konkordat überholt, die darin bislang geregelten Umsatzgebühren werden indirekt durch eine Schlachtabgabe gemäss Tierseuchengesetz ersetzt.

Alle Kantone für Aufhebung

Im Vernehmlassungsverfahren haben alle 24 Kantone und das Fürstentum Liechtenstein darum eine Aufhebung des Viehhandelskonkordats unterstützt und die vorgeschlagene Verteilung des Konkordatsvermögens vorbehaltlos gutgeheissen.

4,8 Mio. Franken

Mit der Aufhebung geht es auch darum, das Konkordatsvermögen von rund 4,8 Millionen Franken auf die Mitglieder des Viehhandelskonkordats zu verteilen. Die Aufhebung des Viehhandelskonkordats und Verteilung des Konkordatsvermögens soll in Form einer Interkantonalen Vereinbarung zur Aufhebung des Viehhandelskonkordats umgesetzt werden.

Auf die Urkantone entfallen laut einer Medienmitteilung des Kantons insgesamt 6,7 Prozent des Konkordatsvermögens. Die Verteilung des Vermögensanteils unter den vier Urkantonen soll anhand des Verteilschlüssels erfolgen. Der auf diese Weise ermittelte Anteil des Kantons Schwyz am Vermögen des Viehhandelskonkordats beträgt rund 160 000 Franken. «Kleiner Zustupf in die Staatskasse», heisst es dazu in der Mitteilung des Kantons.

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