Kesb: Bürgler ortet viele Mängel
Kanton Ex-Skirennfahrer Thomas Bürgler weiss, wovon er spricht. Als Betroffener kritisiert er die Kesb und fordert konkrete Verbesserungen.
Kanton Ex-Skirennfahrer Thomas Bürgler weiss, wovon er spricht. Als Betroffener kritisiert er die Kesb und fordert konkrete Verbesserungen.
«Eltern, denen die Kinder entzogen werden, laufen im Grenzbereich.»
«Mich erinnert das 1:1 an die Fehlentscheide bei den Verdingkindern.»
«Es muss verfügt werden, dass ein Obhutsentzug ohne Grund nicht geht.»
«Mit der Kesb hat man eigentlich einfachste Fälle verbürokratisiert.»
Jürg Auf der Maur
Er erhebt nicht zum ersten Mal seinen Warnfinger, wenn es um Kinder- und Erziehungsfragen geht. Schon als es in Bern im Bundeshaus um die Sorgerechtsdebatte ging, mischte sich der Schwyzer Thomas Bürgler in die Debatte ein. Mit Erfolg: Die heutige Gesetzgebung hat Paragrafen, die auf seine Vorschläge zurückgehen.
Kindstötung schreckte auf
Auch jetzt kann er nicht einfach ruhig sein. Die Probleme mit der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) seien, vor allem nach der Tötung von zwei Kindern im zürcherischen Flaach, omnipräsent geworden.
Bürgler fühlt sich legitimiert, sich zur Kinder- und Erwachsenenbehörde zu äussern, nachdem er sich «seit über sechs Jahren» als betroffener Vater, «intensiv auf allen Stufen des sogenannten ‹amtlichen Kinderschutzes›» zuerst mit der Vormundschaftsbehörde und dem Regierungsrat – jetzt abgelöst durch die Kesb –, aber auch mit dem Verwaltungsgericht und sogar mit dem Bundesgericht auseinandersetzen musste. Und das nicht nur in der Schweiz, sondern auch in Liechtenstein, wo seine mittlerweile neunjährige Tochter lebt.
Bürgler berät betroffene Eltern
«Während dieser Zeit erlebte ich hautnah die Durchführung von drei kinderpsychiatrischen Gutachten, liess selber Expertisen darüber erstellen, arbeitete mit mehreren Kinder- und Rechtspsychologen zusammen und brachte mich aktiv in die gesetzliche Aufarbeitung der gemeinsamen elterlichen Sorge ein – und zwar wiederum in Liechtenstein und der Schweiz.» Daneben hat sich Bürgler selbst mit Fachliteratur weitergebildet und gibt heute, so hält er gegenüber dem «Boten» fest, in seiner Freizeit seine Erfahrungen Eltern weiter, die mit der Kesb oder anderen übergeordneten Stellen Probleme haben.
Hier will Bürgler ansetzen:
1. Die neuen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden wurden grösstenteils aus Personal rekrutiert, welches vorher bereits in den Vormundschaftsbehörden der grösseren Gemeinden tätig war. Hier von einer Verbesserung oder gar Professionalisierung gegenüber früher zu sprechen, entspricht nicht der Tatsache. Fakt ist, dass weder früher in den Vormundschaftsbehörden – meist die Fälle behandelnden Sekretäre – noch in den Kindesschutzbehörden heute das sogenannte Fachpersonal bei schwierigen Fällen vorhanden war/ist. Man übergibt heute Personen richterliche Kompetenzen, denen sie meist nicht gewachsen sind. Hinzu kam und die bisherige Situation verschlechternd war, dass man mit Einführung der Kesb einfachste Fälle verbürokratisiert (ich habe konkrete Beispiele erlebt) und sich damit unnötig Arbeit verschafft hat, und andererseits Entscheide von grösster Tragweite verschleppt wurden. Es kann nicht sein, dass ehemalige Kindergärtnerinnen, Lehrer, Kaufleute, Sozialarbeiter etc. (um nur einige Berufsgattungen zu nennen) mit ein paar Zusatzausbildungen Aufgaben und Kompetenzen innerhalb der Kesb erhalten, nur weil der Arbeitsmarkt an gutem Fachpersonal ausgetrocknet ist. Das ist eine Zeitbombe.
2. Das Fachwissen über neuste, wissenschaftlich fundierte kinderpsychologische Erkenntnisse fehlt bei den allermeisten Entscheidungsträgern. Dies betrifft sowohl das Personal der Kesb, aber auch dasjenige der übergeordneten Gerichtsinstanzen bis hin zu unzähligen Gutachtern. Beim Studium verschiedenster Behörden-, Gutachter- und Gerichtsentscheide fiel mir immer wieder auf, dass deren Entscheide begründet wurden aus Fachbüchern aus den 80er- und 90er-Jahren, die längst überholt sind. Die Ausbildung der Entscheidungsträger in kinderpsychologischen und kindesrechtlichen Angelegenheiten muss besser kontrolliert werden und ist darum eine Daueraufgabe, weil sich die Lebensformen im Dreieckskontext Kind-Eltern-Arbeit in den letzten 20 bis 30 Jahren massiv verändert haben und in Zukunft noch verändern werden. Bei Neuanstellungen müssten die Anforderungen erhöht und die bereits tätigen Personen auf allen Stufen müssten unbedingt einer ständigen Qualitätskontrolle unterzogen werden, sodass Aussagen wie diese eines Ex-Verwaltungsgerichtspräsidenten nicht mehr vorkommen: «Die Menschheit ist mit der Tierwelt vergleichbar, dort sind auch die Männchen für die Zeugung und die Weibchen für die Aufzucht verantwortlich.» Das war seine Überzeugung, mit der er mir einen seiner Entscheide zu erklären versuchte. Ich frage mich noch heute, wie so ein Mensch rund 25 Jahre unbemerkt in einem höchstrichterlichen Amt Entscheide fällen konnte. Mich erinnert dies 1:1 an die Fehlentscheide und Fehlurteile bei den «Verdingkindern».
3. Die gesetzlichen Grundlagen sind, obwohl das Kindesrecht unter dem Titel der Einführung der gemeinsamen elterlichen Sorge ab Mitte letztem Jahr zum Teil angepasst wurde, weiter zu verbessern. Unter anderem muss dringend gesetzlich verankert werden, dass ein Obhutsentzug, also das Verunmöglichen der Betreuung der Kinder durch einen oder beide Elternteile, ohne klaren kindesgefährdenden Grund nicht verfügt werden darf. Insbesondere dann nicht, wenn ein oder beide Elternteile dies ausdrücklich wünschen. Denn die gleich harten Massstäbe, die im Zivilgesetzbuch für den Entzug der elterlichen Sorge gelten, sollen auch für einen Obhuts-/Betreuungsentzug gelten (« …wenn die Eltern wegen Unerfahrenheit, Krankheit, Gebrechen, Ortsabwesenheit oder ähnlichen Gründen ausserstande sind, die elterliche Sorge pflichtgemäss auszuüben und sie sich um das Kind nicht ernstlich gekümmert oder ihre Pflichten gegenüber dem Kinde gröblich verletzt haben» – ZGB Art. 311.1) Mit einer solchen Gesetzesanpassung auch auf den Obhuts- und Betreuungsentzug hätte man der Mutter im zürcherischen Flaach die Kinder mit Sicherheit nicht wegnehmen dürfen, und sie wären heute noch am Leben. Auch andere Sorgerechts-Familientragödien, u. a. auch diejenige der zwei immer noch nicht gefundenen Mädchen aus Lausanne, deren Vater sich in Italien unter den Zug geworfen hat, wären nicht passiert. Denn es muss auch mit allen Mitteln verhindert werden, dass einem einmal eine Teilbetreuung ausübenden Elternteil die weitere Mitbetreuung verhindert wird – immer unter der Voraussetzung, dass der Wille und die Möglichkeiten dazu vorhanden sind. Denn eines kann ich aus eigener Erfahrung behaupten: Eltern oder Elternteile, denen die Kinder entzogen oder vorenthalten werden, laufen psychisch so extrem im Grenzbereich, dass sie zu Taten fähig sind, die ihnen ein «normaler Mensch» nie zutrauen würde und an die sie unter normalen Umständen nie denken würden. Und das Tragischste am Ganzen: Kinder erleiden unter einem Entzug ihrer Eltern oder eines ihrer Elternteile massive psychische – teils sogar irreparable – Schäden, was mittlerweile in mehreren internationalen Studien erforscht und nachgewiesen wurde.
Handlungsbedarf ist dringend angesagt. Es ist gefährlich, zu meinen, die Probleme seien nur jetzt in der Übergangsphase von der Vormundschaftsbehörde zur Kesb akut, sie würden sich dann schon verbessern. Ein Eingreifen mittels Controlling und das Optimieren sämtlicher Entscheidungsstufen, aber auch eine Überarbeitung der gesetzlichen Grundlagen sind unabdingbar und zum «echten» Schutz der Kinder dringendst gefordert, sonst wiederholen sich immer wieder Dramen wie die oben genannten.
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