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Ja zum Kantonsproporz mit Sitzgarantie für Gemeinden

Zum Kantonsratswahlverfahren

Südostschweiz
29.01.15 - 01:00 Uhr
Zeitung

Am 8. März 2015 werden die Schwyzer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über das neue Wahlverfahren für den Kantonsrat abstimmen. Die sieben Kantonalparteien BDP, CVP, EVP, FDP, Grüne, Grünliberale und SP setzen sich gemeinsam für den vom Regierungsrat vorgelegten und dem Kantonsrat vorgeschlagenen Kantonsproporz mit Sitzgarantie für die Gemeinden ein. Für die gemeinsame Abstimmungskampagne haben diese sieben Parteien das kantonale Komitee «Ja zum Kantonsproporz» gegründet.

Seit 117 Jahren wird der Schwyzer Kantonsrat nach dem Proporzwahlsystem gewählt. Mit dieser Erneuerung des Schwyzer Wahlrechts wird die Voraussetzung geschaffen, dass für die gesamte Stimmbevölkerung im Kanton die gleichen Voraussetzungen gelten. Die Gemeinden bilden weiterhin die Wahlkreise und haben die gleichen Sitzansprüche wie bisher.

In fast allen Kantonen wird der Kantonsrat nach einem Proporz gewählt, der mit den Gleichheits- und Minderheitenschutzanforderungen der Bundesverfassung im Einklang steht. 16 Kantone wählen nach dem klassischen Proporz in (ähnlich) grossen Bezirken/Wahlkreisen. Fünf Kantone (ZH, AG, SH, NW, ZG) haben in den letzten zehn Jahren auf den modernen Kantonsproporz umgestellt, was ihnen erlaubte, die ungleich grossen Bezirke/Gemeinden/Wahlkreise im Sinne eines optimalen Traditionsanschlusses beizubehalten.

Meinungsvielfalt ist im täglichen Leben selbstverständlich: in der Familie, im Verein, am Stammtisch. So soll es auch im Schwyzer Parlament sein. Der Kantonsrat soll ein wahrhaftes Abbild der Meinungen in der Bevölkerung darstellen, denn im Parlament werden wichtige Beschlüsse gefasst, die uns alle betreffen. Aus diesem Grund sollen auch alle Parteien, grosse, mittlere und kleine, nach ihrer Wählerstärke im Schwyzer Kantonsrat vertreten sein. Nur der vom Regierungs- und Kantonsrat empfohlene Kantonsproporz mit Sitzgarantie kann das garantieren. Unsere Bundesverfassung verlangt, dass alle Stimmen in gleicher Weise zum Wahlergebnis beitragen. Es soll keine wirkungslosen Stimmen geben. Nur das vorgeschlagene Proporzwahlsystem vermag diese für Parlamentswahlen erforderliche Erfolgswertgleichheit nahezu optimal zu verwirklichen. Die Sitze werden bei Proporzwahlen den Parteien entsprechend ihren Anteilen am Total aller Parteistimmen (Wählerstärke) zugeteilt. Innerhalb einer Partei sind die Kandidierenden mit den meisten Stimmen gewählt. Alle gewinnen nach ihrer Wählerstärke. Nur das Proporzwahlsystem gewährleistet, dass die Parteien ihrer Stärke entsprechend im Schwyzer Kantonsrat vertreten sind.

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