«Intellektuelle Erotik» im Kantonsgericht in Glarus
Die Zivilkammer des Kantonsgerichtes entscheidet, wer nun einen Wasserschaden bezahlen muss. Dabei gibt es gar nicht so viele Unterschiede zu den Fernseh-Gericht-Shows.
Die Zivilkammer des Kantonsgerichtes entscheidet, wer nun einen Wasserschaden bezahlen muss. Dabei gibt es gar nicht so viele Unterschiede zu den Fernseh-Gericht-Shows.
Von Lukas Bertschi
Glarus. – Es dauerte gestern 45 Minuten, bis im Gerichtssaal in Glarus dem unbescholtenen Zuhörer das «Corpus Delicti» bekannt war: ein Wasserrohr mit Ventilen. Es herrschte keine Einigkeit, ob es einem Überdruck nicht standgehalten hatte, oder ob es von Anfang an nicht dicht gewesen war.
Fest steht aber, dass es zu massiven Wasserschäden in einem Einfamilienhaus kam. Es entstanden Kosten in Höhe von 31 000 Franken. Geklagt hat die Firma A, welche das defekte Rohr geliefert hat. Sie wollte, dass die Gebäudeversicherung des Hausbesitzers den Schaden übernimmt.
«Verrückte Sichtweise»
Trotz Klage und Klageantwort blieb den Richtern bis zur Verhandlung einiges unklar. Beispielsweise ob die Schadenssumme überhaupt bezahlt worden ist. Sie wurde es. Die Versicherung A der Firma A hat die Schadensabwicklung übernommen, die Kosten gingen zu Lasten der Firma.
Sonst herrschte wenig Einigkeit zwischen den Parteien. Der Anwalt der Firma A warf dem Anwalt der Gebäudeversicherung vor, in ihrer Klageantwort werde die eigentliche Klage vernebelt. Er sprach von «einer verrückten Sichtweise der Beklagten», «irreführenden juristischen Darstellungen» und «absurden Anklagen». In einer Manier, die an die legendären Fernseh-Gericht-Shows erinnert, stellte er die juristischen Zusammenhänge her und erklärte, weshalb es sich um einen Fall der Produkthaftpflicht handle. Es sei gutes Recht der Firma A, das Geld von der Gebäudeversicherung zurückzuverlangen. Schliesslich habe diese in früheren Mails schon zugegeben, dass «es sich zweifellos um einen Produkthaftpflichtfall handelt».
Einstündige Plädoyers
Zugegeben, die Argumentation war definitiv wesentlich komplexer als im Fernsehen und zudem gespickt mit Verweisen auf Paragraphen. Einstündige Plädoyers könnte man einem Zuschauer aber auch nicht zumuten. Des Weiteren wurden auch keine mysteriösen Zeugen im letzten Moment in den Saal gerufen. Aber soweit es um Gestik und Emotionen ging, konnte der Anwalt der Firma A mit den Schauspielern mithalten. Vielleicht wirken diese Sendungen gar nicht so übertrieben, sondern man stellt sich das Gericht einfach zu bieder vor.
Der Anwalt der Gebäudeversicherung sah den Sachverhalt vom rechtlichen Standpunkt her freilich anders. «Es waren keine verbindlichen Äusserungen in den Mails.» Die Firma A habe keine Leistungen an den Kunden der Gebäudeversicherung erbracht und keine Belege für Leistungen, bei denen man eine Produkthaftpflicht geltend machen könne. Zudem sei die Klage verjährt.
Als krönendes Stück seiner Argumentation präsentierte er einen «Bundesgerichtsentscheid mit einer gewissen knisternden intellektuellen Erotik». Mit sichtlicher Freude und unter Mithilfe seiner Arme erzählte der Anwalt folgendes: Ein Mann stolperte in der Garderobe eines Restaurants und fiel durch eine angelehnte Tür. Hinter dieser Tür befand sich eine Treppe. Kostenfolge: 100 000 Franken.
Inwiefern diese Geschichte im Zusammenhang mit dem vorliegenden Fall stand, geschweige denn inwiefern hier knisternde Erotik vorhanden ist, wurde dem zu Beginn erwähnten unbescholtenen Zuhörer nicht ganz klar. Aber feststeht: Besser einen Wasserschaden als einen Treppensturz – schon aus rein finanzieller Sicht.
«Verlasse mich auf die Weisheit»
Der Gerichtspräsident hoffte, dass die «knisternde Erotik» im Saal bis zu den Vergleichsverhandlungen anschliessend an die öffentliche Verhandlung anhalte. Dies geschah offenbar: Die beiden Parteien konnten sich auf einen Vergleich einigen. Eigentlich schade, hatte der Anwalt der Firma A doch mit filmreifen Worten seinen Auftritt beendet: «Ich sehe mit Gelassenheit dem Urteil entgegen und verlasse mich auf die Weisheit des Gerichtes.»
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