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Inkompetenz statt ein faires Gerichtsverfahren gegen einen Polizisten

Zum Fall Windstock

Südostschweiz
29.01.15 - 01:00 Uhr
Zeitung

Wenn man als mehrheitlich neutraler, aber durchaus interessierter Beobachter die ganze Situation verfolgt, muss ernstlich befürchtet werden, dass dieser Fall langsam, aber sicher zu einer Schmierenkomödie ausartet.

Schlimm genug das Resultat aus einer anberaumten Polizeiaktion, in der nicht nur diese Patrouille, sondern auch eine aus Ausserschwyz und die Sondereinheit Luchs herbeieilte. Ich frage mich nur, warum drei verschiedene Patrouillen auf der Spur dieser Kriminellen waren, wenn die, nach Meinung der Staatsanwälte, so lammfromm und unbeholfen waren. Man hätte ja auch noch die Moldawier im gestohlenen Bus bitten dürfen, vielleicht noch ein bisschen zuzuwarten, bis der Nachschub vollständig war.

Nun, das Geschehen kann vorläufig nicht mehr rückgängig gemacht werden. Aber man muss langsam aufpassen, dass aufgrund von meiner Ansicht nach inkompetenten Stellungnahmen und Äusserungen die Polizei in Schwyz, ja auch national gesehen, zur Schiessbudenfigur degradiert wird, und die Gerichtsbarkeit in Schwyz sich selbst lächerlich macht.

Warum inkompetent? Weil man Kriminalpolizisten aus Zug holt, die nicht einmal über eine einschlägige Ausbildung und Kompetenz verfügten und allem Anschein nach im Urteil über ihre Aufgabe hinausgingen. Eigenartig dann wieder die Äusserungen aus dem Korps der Zuger Polizei, sie hätten genau gleich gehandelt! Dann ergeht die Frage aber auch an das Kantonsgericht, warum es auf ein spezielles Gutachten verzichtete. Wollte man unbedingt den Polizisten verurteilen, um irgendein Präjudiz zu schaffen?

Dann zur Gerichtsbarkeit: Warum stellt man bei der Beurteilung auf einen Staatsanwalt ab, der nie an vorderster Polizeifront im Einsatz stand? Weshalb wurde nicht eine Instanz angerufen, die Erfahrung im Polizeieinsatz hat und deshalb über die notwendige Urteils- und Beurteilungskompetenz verfügt? Auf dem warmen Bürostuhl lassen sich gut Strategien und Mutmassungen entwickeln. Und warum lässt man es zu, dass der gleiche Staatsanwalt – wohlverstanden im Vorfeld des Gerichtsverfahrens – vor dem Fernsehen sich zu einem Statement hinreissen lässt, es gehe ihm nur um grundsätzliche Fragen, die noch nicht beantwortet seien, und er wolle nicht den Schwyzer Polizisten angreifen? Bei allem Respekt, aber jeder Hobby-Psychologe kann aus diesen Äusserungen die Schlüsse ziehen, dass der Staatsanwalt genau dies beabsichtigte und damit das Publikum brandschwarz anlog. Dann lässt der gleiche Staatsanwalt verlauten, RN habe eine «Wahnsinnstat» begangen. Weiss der Mann überhaupt, von was er spricht? Ist ein solcher Staatsanwalt überhaupt noch tragbar, der sichtbar Mühe hat, zwischen Wahn und Wirklichkeit zu unterscheiden? Sein Gebiet ist die Rahmenbedingung, sprich Interpretation des Gesetzes. Nun ist es bekanntlich nichts Neues, dass bei jedem Unfall und Todesfall irgendetwas falsch gegangen ist. Es ist also kein Kunststück, jemandem daraus den Strick zu drehen, wenn man will.

Dann kommen aber andere Aspekte dazu. Diejenige der Seele und des Verstandes – Spirit und Mind auf Englisch. Polizistinnen und Polizisten werden ausgebildet in Technik, Taktik und Körpereinsatz. Und zu all dem kommt auch der Gebrauch und Einsatz von Waffen, und zwar tagtäglich. Ist auch richtig so, denn zur Zierde trägt niemand eine Waffe. Und sie lernen auch den Einsatz in aussergewöhnlichen Situationen, wo Hundertstelsekunden über Tod oder Leben entscheiden. All dies ist im Bewussten und Unbewussten gespeichert.

Nun erfolgt der Auftrag. Dieser VW-Bus darf sich nicht mehr bewegen. Die Kollegen sind im Anmarsch. Und dann tun sie das einzig Richtige. Einer geht auf den VW-Bus zu, der andere sichert ihn und stellt den Wagen vor den Bus. Sie beide sind gesichert und wissen, dass Verstärkung kommt, sie wissen aber nicht genau, wann. RN öffnet die Wagentür, und der eine macht dummerweise die verhängnisvolle Bewegung. Innerhalb von Hundertstelsekunden schaltet sich das Unterbewusstsein ein, und die Devise lautet nur noch, wie gelernt und durch tägliches Training eingetrichtert: Sein oder Nichtsein. Bei dieser Gelegenheit sei darauf hingewiesen, dass das Unterbewusstsein dreimal schneller reagiert als das Bewusstsein. RN und der Moldawier hatten keine Chance, für Überlegungen blieb überhaupt keine Zeit. Demjenigen, der etwas anderes behauptet, dem wünsche ich nie eine ähnliche Begebenheit.

Merke: Dank diesem Automatismus haben wir uns selbst, aber auch andern Menschen und Wesenheiten schon mehrmals das Leben gerettet. Wir wissen es nur nicht immer. Hier gab es leider einen Todesfall. RN ist nach menschlichem Ermessen und ohne Wenn und Aber freizusprechen.

Noch etwas: Haben Sie sich auch schon überlegt, was gewesen wäre, wenn der Kriminelle tatsächlich eine Waffe gehabt hätte, er davon Gebrauch gemacht hätte und RN jetzt tot wäre?

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