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Illegale Snowboard-Fahrt

Ein Snowboarder lässt sich in Hätzingen von einem Auto über die Strasse ziehen. Was die Internet-Gemeinde lustig findet, macht der Glarner Polizei Sorgen. Denn so eine Aktion sei nicht nur sehr gefährlich, sondern auch strafbar.

Südostschweiz
04.01.15 - 01:00 Uhr
Zeitung

Nach einem Schnappschuss warnt die Polizei vor gefährlichem Spass auf verschneiten Strassen

Von Lisa Leonardy

Über eine spezielle Variante von «über die Piste brettern» haben wir vergangene Woche in der Printausgabe und auf der Facebook-Seite der «Südostschweiz» berichtet. Leser-Reporter Patrick Feldmann schickte der Redaktion ein Bild, das einen Snowboarder auf der Hauptstrasse von Hätzingen nach Luchsingen zeigt. Dieser lässt sich von einem Auto ziehen – mal eine ganz andere Variante eines Skilifts.

Bis heute hat es dazu zahlreiche Reaktionen gegeben – rund 10 300 Personen schauten sich das Foto im Internet an. Viele haben es kommentiert und auch bei Facebook geteilt. Da heisst es beispielsweise: «Cool», «So söttme Post verteile!!!!» oder «Mitm Schlitte ischs geiler» und «Ziehsch mich au mal?» Ein anderer meint: «Hahah in GL huere chranki Sieche aber geili Idee.»

<strong>Solche Kommentare beunruhigen </strong>die Glarner Kantonspolizei. Sie warnt mögliche Nachahmer mit Nachdruck. «Ein solch vermeintlicher Spass kann ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen. Wer erwischt wird, der muss mit einer Anzeige rechnen», sagt Peter Schadegg, stellvertretener Chef Spezialdienst. Und eine Anzeige drohe nicht nur dem, der sich ziehen lässt. Auch der Fahrer des Wagens müsse mit einer Strafe rechnen.

«Sport und Spiel auf der Strasse ist verboten. Dazu gehört auch, sich von einem Auto mit dem Snowboard oder mit den Ski ziehen zu lassen», stellt Schadegg klar. Über das endgültige Strafmass müsse zwar die Staatsanwaltschaft entscheiden. «Wer erwischt wird, muss in einem solchen Fall aber mindestens mit einer Geldbusse rechnen. Dem Autofahrer droht der Führerscheinentzug.»

<strong>Immer wieder ermittelt</strong> die Glarner Polizei aufgrund solcher und ähnlicher Facebook-Einträge. Die Internetplattform sei dabei aber keine wirklich brauchbare Recherchequelle für die Beamten. «Wir müssen einen solchen Vorfall in der Regel entweder selber gesehen haben. Oder er muss von einer Privatperson – einem Zeugen – zur Anzeige gebracht werden. Dies scheint aber im Fall des Snowboarders vorerst nicht der Fall zu sein. Doch ein User auf Facebook bringt es auf den Punkt: «Und wenn sich weder eine de Grind ihschlaht oder stirbt brüeled weder all und verzelled we tragisch....naja selber schuld bi so vell Liechtsinn.»

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