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GPK befasst sich mit Kurden-Ausschaffung

Sollte es in Zusammenhang mit der Ausschaffung der sechsköpfigen Kurdenfamilie offene Fragen geben, werden diese von der Geschäftsprüfungskommisson des Grossen Rats geklärt.

Südostschweiz
13.10.10 - 02:00 Uhr
Zeitung

Von Hansruedi Berger

Chur. – Der dreiköpfige Ausschuss der Geschäftsprüfungskommission (GPK) wird sich in den nächsten Tagen mit dem Untersuchungsbericht des Churer Rechtsanwalts Andrea Cantieni zur Ausschaffung der kurdischen Familie nach Syrien befassen. Wenn sich daraus offene Fragen ergeben, wird der Bericht sämtlichen Mitgliedern der GPK zur Diskussion unterbreitet. Dies sagte Grossrat Jakob Barandun, Vorsitzender des GPK-Ausschusses, gestern auf Anfrage. Zusammen mit der zuständigen Regierungsrätin Barbara Janom Steiner und allenfalls dem Verfasser der Studie würden dann allfällige Unklarheiten diskutiert.

Keine besondere Massnahme

Barandun betonte jedoch, dass dieses Vorgehen der GPK keineswegs aussergewöhnlich sei. Es würden sämtliche Berichte der Regierung durch die GPK kontrolliert. Allerdings gibt Barandun zu, dass dieser Untersuchungsbericht wegen der besonderen Situation von ihm «ganz besonders aufmerksam» gelesen werde.Janom Seiner sagte gestern vor den Medien in Chur, dass sie den Untersuchungsbericht nicht offenlegen werde, wie dies von Amnesty International und dem Verein Miteinander Valzeina gefordert werde. Sie begründete ihren Entscheid einerseits mit dem Persönlichkeitsschutz der beteiligten Personen. Andererseits gehe es aber auch um Sicherheitsaspekte. So kämen im Bericht beispielsweise polizeitaktische Verhaltensweisen bei Ausschaffungen zur Sprache.

Schwere Vorwürfe erhoben

Die kurdische Familie war Mitte Juli von den Bündner Justiz- und Polizeibehörden nach Syrien ausgeschafft worden. Amnesty International und der Verein Miteinander Valzeina sprachen dabei unter anderem von Folter und Misshandlung der Betroffenen. Der daraufhin von Rechtsanwalt Cantieni im Auftrag von Janom Steiner vorgenommene Untersuchungsbericht kommt jedoch zu einem anderen Schluss. Darin werden die Beschuldigten von den Vorwürfen entlastet.

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