Geiselnehmer muss ins Gefängnis
Ein 31-jähriger Syrer muss für viereinhalb Jahre ins Gefängnis gehen. Er hatte im Oktober 2013 in einem Erotikclub in Zizers drei Geiseln genommen und vier Schüsse abgegeben.
Ein 31-jähriger Syrer muss für viereinhalb Jahre ins Gefängnis gehen. Er hatte im Oktober 2013 in einem Erotikclub in Zizers drei Geiseln genommen und vier Schüsse abgegeben.
Landquart Im Januar 2013 bezog der Asylsuchende aus Syrien im Untergeschoss des Erotikclubs «Midnight Emotions» im Rappagugg in Zizers eine Einliegerwohnung. Ab März führte er eine Beziehung mit der Betreiberin des Clubs. Im September trennten sie sich und er zog aus. Am 3. Oktober wollte der Syrer nach dem Konsum von reichlich Alkohol und etwas Haschisch mit der Ex-Freundin sprechen. Sie stellte einen Sack mit seinen Kleidern vor den Eingang, ging zurück ins Haus und sperrte die Türe ab. Als sie bemerkte, dass er sich gewaltsam Zutritt in den Club verschafft hatte, holte sie aus einer Bettschublade eine illegal erworbene halbautomatische Selbstladepistole, welche der Eindringling ihr dann entriss. Er gab zwei Schüsse in Richtung Gang und Treppe ab.
Ein Informatiker, der sich zwecks Besprechung der Internetwerbung im Club aufhielt, benachrichtigte um 16.22 Uhr mit seinem Handy die Polizei. Die Ex-Freundin, der Informatiker und eine im Club arbeitende Prostituierte mussten dem Bewaffneten dann in den Aufenthaltsraum folgen, wo er einen dritten Schuss in den Boden abfeuerte. Er schlug die Ex-Freundin ins Gesicht, riss sie an den Haaren und warf sie auf ein Sofa. Danach ging er mit seinen Geiseln ins Überwachungszimmer, wo er die gesamte Umgebung im und um das Haus auf einem Monitor beobachten konnte. So sah er auch, wie die mit einem Grossaufgebot ausgerückte Polizei das Haus umstellte.
Um 17.38 Uhr rief der Geiselnehmer einen Bekannten seiner Ex-Freundin an und verlangte von dem vermuteten Nebenbuhler in den Club zu kommen, ansonsten werde er die Frau umbringen. Der Geiselnehmer schlug seine Ex-Freundin erneut mehrmals ins Gesicht und einmal mit der Pistole auf den Kopf. Er drohte ihr mehrfach mit dem Tod und damit, dass sie gemeinsam sterben würden. Um 21.40 Uhr liess er den Informatiker frei. Danach gab er den vierten und letzten Schuss ab – 58 Zentimeter am Kopf seiner Ex vorbei in die Wand – und nötigte beide Frauen zu sexuellen Handlungen. Nach weiteren Verhandlungen mit dem Dolmetscher der Polizei gab er um 0.55 Uhr auf und liess sich widerstandslos festnehmen.
«Ich liebe diese Frau»
Angeklagt der mehrfachen Geiselnahme, der mehrfachen Tätlichkeiten, der mehrfachen Gefährdung des Lebens, der mehrfachen sexuellen Nötigung und der mehrfachen Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes stand der 31-jährige Syrer gestern in Landquart vor dem Bezirksgericht. Seine Ex-Freundin hatte auf eine Strafanzeige verzichtet, die Prostituierte ihre Klage zurückgezogen. Die Staatsanwältin forderte Schuldspruch in allen Anklagepunkten und beantragte eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren sowie 300 Franken Busse. Das Vorgehen des Angeklagten gehe weit über ein Beziehungsdelikt hinaus, er habe skrupellos und mit hoher krimineller Energie gehandelt. Der amtliche Verteidiger bat um Freispruch von der Anklage wegen mehrfacher Gefährdung des Lebens. Sein Mandant habe die Tat nicht geplant, sie habe sich unter Mitwirkung der Ex-Freundin entwickelt. Er forderte eine Freiheitsstrafe von maximal drei Jahren. «Es tut mir leid, was ich gemacht habe, ich liebe diese Frau», sagte der Angeklagte. Das Bezirksgericht Landquart befand ihn schliesslich jedoch vollumfänglich schuldig. (BT)
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