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Gebühr kostet 90 Rappen pro Nacht

zugsda. Ab morgen muss in allen Zuger Gemeinden eine Beherbergungsgebühr von mindestens 90 Rappen pro Logiernacht erhoben werden. Ein Teil der Erträge geht an die kantonale Tourismusorganisation «Zug Tourismus».

Südostschweiz
31.12.14 - 01:00 Uhr
Zeitung

Auch die Vermieter von Zimmer und Wohnungen über Internetplattformen sind abgabepflichtig. Mit dem ab Anfang Jahr geltenden neuen Beherbergungsgesetz werden die Gemeinden verpflichtet, zwischen 0,9 und 2 Franken pro erwachsenen Gast und Logiernacht einzuziehen.

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