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In Frankreich steht es 2:1 für die Weihnachtskrippen

Sind Weihnachtskrippen in Rathäusern vereinbar mit der religiösen Neutralität der Behörden? Ein französisches Gericht hat diese heftig umstrittene Frage in einem wegweisenden Urteil entschieden.

Südostschweiz
24.12.14 - 01:00 Uhr
Zeitung

Von Stefan Brändle

Paris. – Ob es denn nichts Wichtigeres als Weihnachtskrippen gebe, fragte Premierminister Manuel Valls vor einigen Wochen ziemlich verärgert. In Frankreich wogt diesbezüglich eine Debatte, die immer grundsätzlichere Züge annimmt. An sich klingt sie wirklich belanglos: Was soll schon daran auszusetzen sein, wenn eine Gemeindeverwaltung eine hübsche Krippe mit dem Jesuskind ins Rathaus stellt und die biblische Szene mit Figuren von Maria und Josef, Ochs und Esel oder gar den drei Königen ausstaffiert?

Kreuze, Davidsterne, Krippen

Die «Föderation der Freidenker», ein Zusammenschluss der in Frankreich sehr zahlreichen und sehr prinzipientreuen Laizisten, hält das – im weltlichen Sinn gesprochen – für eine schwere Sünde. Die säkulare Vereinigung fordert die Bürgermeister seit Jahren auf, keine Krippen mehr in ihre Amtsgebäude zu stellen. Meist vergeblich. Deshalb ist der Verband nun zur Tat geschritten und hat einzelne Gemeinden eingeklagt. Mit einem schlagenden Argument: Ein französisches Gesetz von 1905, das Kirche und Staat strikt trennt, verbiete die Zurschaustellung religiöser Objekte wie Kreuze, Davidsterne – oder eben Krippen.

Einmal Nein, zweimal Ja

Im westfranzösischen Nantes erhielten sie vor einigen Tagen recht: Ein Gericht untersagte Krippen in öffentlichen Gebäuden. In Béziers am Mittelmeer erlitten die Laizisten hingegen eine Abfuhr. Im «Krippenkrieg», wie sich das Boulevardblatt «Le Parisien» ausdrückte, stand es damit 1:1.

Auch deshalb kam einem Krippen-Prozess im Pariser Vorort Melun am Montag erhöhte Bedeutung zu. «Hier leben auch andere Gläubige als Christen», meinte der Freidenker-Verband mit Verweis auf den hohen Bevölkerungsanteil aussereuropäischer Immigranten. «Und sie könnten sich durch die Darstellung eines religiösen Zeichens verletzt fühlen.» Der konservative Bürgermeister Gérard Millet bestritt, dass es sich um ein religiöses Objekt handle. Krippen beruhten in Frankreich auf einer jahrhundertealten Tradition, meinte er, und die Figürchen verkörperten eher ein Brauchtum als eine bestimmte Religion.

Das Verwaltungsgericht von Melun folgte nun dieser Sichtweise. In seinem Urteil erinnert es daran, dass Kruzifixe oder Marienstatuen zwar in Rathäusern untersagt seien; eine Krippe habe aber auch eine kulturelle und soziale Bedeutung, die über den religiösen Aspekt hinausgehe. Laut dem Anwalt des Bürgermeisters hält das Urteil weiter fest, dass die gleiche Überlegung für das ganze Weihnachtsfest gelte, das in Frankreich ein gesetzlicher Feiertag sei.

71 Prozent gegen ein Verbot?

Zumindest im zweiten Krippen-Fall in Béziers ging es auch um Politik: Der Bürgermeister der Stadt, Robert Ménard steht dem rechtsextremen Front National nahe und situierte seine Krippe ausdrücklich in der «jüdisch-christlichen Kultur Europas». Wenn man sie aus den Rathäusern verbanne, dürfe man auch Bachs «Matthäuspassion» nicht mehr am öffentlichen Rundfunk übertragen, folgerte er; konsequenterweise müsste man dann auch die katholischen Feiertage abschaffen. Er weiss: Diese Forderung wäre noch unpopulärer als ein Krippenverbot, das laut einer Umfrage von 71 Prozent der Franzosen abgelehnt wird.

Heikles Thema Sonntagsarbeit

Das ist ein Grund mehr für die übrigen Grossparteien, einen Bogen um die Krippen-Polemik zu machen. Die bürgerliche UMP erklärte, man solle aus einem Friedenssymbol wie der Krippe keinen Glaubenskrieg machen. Der sozialistische Premier Valls vermeidet das Thema noch aus einem anderen Grund: Er hat derzeit die grösste Mühe, sein Projekt für die Ausweitung der Sonntagsarbeit bei den Gewerkschaften durchzubringen. Sollte die sozialpolitische Debatte um die Sonntagsruhe nun auch noch religiöse Züge annehmen, würde es wirklich kompliziert.

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