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Firmen wollen vorerst keine Kurzarbeit einführen

Als Reaktion auf den starken Franken hat der Bundesrat gestern beschlossen, Kurzarbeit zuzulassen. Damit will der Bundesrat Arbeitsplätze sichern. Ab sofort gelten Wechselkursschwankungen als Begründung bei der Anmeldung von Kurzarbeit, wie Bundesrat Johann Schneider-Ammann gestern bekannt gab.

Südostschweiz
28.01.15 - 01:00 Uhr
Zeitung

Meldet ein Arbeitgeber Kurzarbeit an, entschädigt die Arbeitslosenkasse 80 Prozent des Arbeitnehmerlohnes für die Zeit, in der er nicht beschäftigt werden kann .

Paul Schwendener, Vorsteher des Kantonalen Amtes für Industrie, Gewerbe und Arbeit (Kiga) ist vom bundesrätlichen Entscheid nicht überrascht. «Er war zu erwarten», meint der Kiga-Vorsteher auf Anfrage. «In aussergewöhnlichen Situationen besteht die Möglichkeit, Kurzarbeit bei Kursschwankungen zu bewilligen. Eine solche Situation haben wir jetzt.» Bereits während der Finanzkrise vor sechs Jahren hatte der Bundesrat auf dieses Instrument zurückgegriffen. Rund 2000 Arbeitnehmer aus etwa 50 Bündner Betrieben leisteten damals Kurzarbeit. «Zu jener Zeit hatten wir mehr Kurzarbeiter als Arbeitslose», führt Schwendner aus.

Wie viele Unternehmen jetzt Kurzarbeitsentschädigung beantragen werden, lässt sich gemäss Paul Schwendener nicht abschätzen. «Wir müssen davon ausgehen, dass einige Betriebe davon Gebrauch machen.» Auch über die entstehenden Kosten könne er derzeit keine Angaben machen: «Kurzarbeit kommt die Arbeitslosenkasse aber billiger zu stehen, als wenn Unternehmen Mitarbeiter entlassen.» Der Kiga-Vorsteher hält die Kurzarbeitsentschädigung für ein gutes Instrument, um Kündigungen zu verhindern. «Es ist eine Win-Win-Si­tuation: Der Arbeitnehmer muss zwar eine Lohneinbusse hinnehmen, behält aber seine Stelle. Und der Arbeitgeber kann weiterhin auf das Know-how seiner Mitarbeiter zählen.»

Vorerst nicht auf Kurzarbeit zurückgreifen wird die Ems-Gruppe. «EMS plant derzeit keine Kurzarbeit», meint Conrad Gericke, Leiter Administration, auf Anfrage. Auch die Hamilton AG in Bonaduz wird den Mitarbeitenden keine Kurzarbeit verordnen, wie CEO Andreas Wieland auf Anfrage erklärt. «Mit Kurzarbeit begegnet man einer temporären Konjunkturschwäche», so Wieland. «Wir gehen aber davon aus, dass sich der Frankenkurs bei 1:1 einpendelt, wodurch ein langfristiger Wettbewerbsnachteil für die Exportindustrie entsteht.» Diesem könne man nur langfristige Massnahmen entgegensetzen, erklärt Wieland. Die Hamilton AG habe bereits strukturelle Anpassungen vorgenommen und werde weitere Massnahmen prüfen.

Christian-Erik Thöny, CEO der Cedes AG in Landquart, setzt ebenfalls auf langfristige Massnahmen. So kompensiert die Cedes etwa Kursschwankungen mit Einkäufen im Euro- und Dollarraum und setzt auf Effizienzsteigerung. Kurzarbeit werde die Cedes nicht einführen, meint Thöny auf Anfrage.

Die Trumpf Grüsch AG erzielt zwar einen Grossteil des Umsatzes in Euro. Die Produktepreise für Kunden im Euroraum würden jedoch nicht direkt von Wechselkursschwankungen beeinflusst, meint Geschäftsführer Achim Ott auf Anfrage. «Die Aufhebung der Euro-Kursuntergrenze hat für uns keine unmittelbar negativen Auswirkungen auf die Auftragslage», sagt Ott. «Es besteht deshalb keine Notwendigkeit für die Einführung von Kurzarbeit.»

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