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«Es ist ein Menschenrecht, dass ein Polizist Angst haben darf»

Kanton Der Aargauer Horst Hablitz ist Polizeipsychologe. Er hat den verurteilten Schwyzer Polizisten beraten. Die Prozesse gingen ihm unter die Haut.

Südostschweiz
27.01.15 - 01:00 Uhr
Zeitung

«Der Verbrecher darf keine Chance haben, ein zweites Mal schiessen zu können.»

Horst Hablitz, psychologe

Mit Horst Hablitz sprach?Jürg Auf der maur

Sie waren an beiden Prozessen dabei. Wie haben Sie diese erlebt?

Ich empfand im ersten Prozess die Klägerin von der Staatsanwaltschaft unheimlich taff. Sie agierte aber nie unter der Gürtellinie. Ich habe nicht verstanden, weshalb sie sich so stark auf die Lehrmittel stützte, denn Theorie und Realität sind bekanntlich zweierlei Schuhe.

Aber?

Den Prozess in zweiter Instanz habe ich ganz schlecht erlebt. Im Gegensatz zu seiner Vorgängerin hat der Staatsanwalt meiner Meinung nach permanent und voll auf den Mann gespielt. Er hat zwar im Vorfeld im Fernsehen gesagt, es gehe ihm nur um grundsätzliche Fragen, die noch nicht beantwortet seien, und er wolle nicht den Schwyzer Polizisten angreifen. Genau das hat er aber getan. Polizist RN hat in mutiger Polizeimanier gehandelt – genauso, wie er auch zum Ritter der Strasse wurde. Jetzt sagt der Leitende Staatsanwalt, er habe eine Wahnsinnstat begangen. Das finde ich hochgradig unanständig.

Der Staatsanwalt muss doch hart mit dem Angeklagten umgehen. Sonst heisst es, es herrsche in Schwyz «Süühäfeli, Süüdeckäli»?

Der Tonfall war skandalös. Die Aussagen der Moldawier wurden akzeptiert, wie wenn sie sakrosankt und absolut wahr wären. Wenn RN etwas sagte, wurde ihm genau das in Abrede gestellt. Ich spürte ein grundsätzliches Misstrauen gegenüber Polizisten.

Das war unangemessen?

Klar. Es ist doch ein Menschenrecht, dass auch ein Polizist Angst haben darf. Das muss man ihm glauben, wenn er das vor Gericht sagt, und kann das nicht einfach in den Wind schlagen. Es war nicht eine Aktion, die Hals über Kopf vor dem «Windstock» eskalierte. Es gibt lange Funkkontakte. Und es gab Absprachen und Aufträge. Die Situation vor dem «Windstock» war günstig, um die Einbrecher vor dem Restaurant zu stoppen.

Man hätte die Situation auch anders einfrieren können.

Das wurde schon im ersten Prozess gesagt. Doch wer das sagt, hat keine Ahnung, was wirklich abläuft. Die Polizisten mussten davon ausgehen, dass sie es mit einer schlimmen Bande zu tun hatten. Der Polizist muss in solchen Einsätzen immer an das Schlimmste denken. Konkret musste er davon ausgehen, dass es sich um die berüchtigte Maybach-Bande handelt. In diesem Fall muss er die Türe öffnen. Es gab ja schon andere Fälle, bei denen direkt durch die Fenster auf Polizisten geschossen wurde.

Wie viel Stress spielt mit?

Sehr viel. Das kann ein Aussenstehender gar nicht nachvollziehen. Wichtig ist: Der tödliche Schuss ging nicht einfach ab. RN hat, wie man sagt, mit «Finger lang» in den Wagen hineingegriffen und drückte dann ab. Unter Stress ist unsere Wahrnehmung extrem anders. Es gibt kein Muster. Der Kollege hat die Situation vorgefunden und musste reagieren.

Wieso aber gleich einen Kopfschuss?

In einer Notwehrsituation, wie das hier war, gehen die Polizisten hart auf hart. Das müssen sie. Wenn der Auftrag heisst, den Verbrecher zu stoppen, dann geht man voll auf den Mann. Der Verbrecher darf keine Chance haben, ein zweites Mal schiessen zu können. Es war bestimmt kein gezielter Kopfschuss. Aber der Polizist ist geschult, in solchen Situationen – gerade auch im Halbdunkeln – dorthin zu schiessen, wo am meisten Mensch, die grösste Fläche, ist. Die maximale Wirkung ist das Ziel.

Aber nochmals: Als Freund des Polizisten verteidigen Sie einfach den Kollegen. Doch die Aufgabe der Staatsanwaltschaft ist eine andere.

Das ist meine Leidenschaft, die ich für die «Bullen» habe. Ich meine «Bullen» im guten Sinn. Es sind Leute, die zur Sache gehen, wenn es nötig ist. Ich bin jeweils in Rekrutierungen involviert, ich kenne die Seele der Polizisten durch und durch.

Ihr Befund?

Ich finde, die Bevölkerung darf mit Fug und Recht zufrieden sein mit der Polizei in der Schweiz. Das ist schon in Nachbarländern schnell anders. Und ich finde deshalb, dass wir in der Schweiz wirklich Vertrauen in die Gesetzeshüter haben können.

Das fehlt Ihnen bei der Staatsanwaltschaft?

Ja, im zweiten Prozess hat man die Contenance verloren. Und man weiss offensichtlich gar nicht, was man damit auslöst.

Was denn?

Polizisten sind keine Rambotypen. Man darf sie nicht andauernd verletzen, indem man quasi vom guten Verbrecher und vom bösen Polizisten spricht. Man hat den Schwyzer Behörden geraten, den Fall einer ausserkantonalen Staatsanwaltschaft zu übergeben. Das hat man nicht gemacht, ich weiss nicht, weshalb. Aber ich habe jetzt den Eindruck, dass man in Schwyz unbedingt erstmals einen Schweizer Polizisten hinter Gitter bringen will.

Was für Folgen wird der Fall haben?

Aus meiner Sicht muss der Fall Signalwirkung haben. Eigentlich müssten an der Polizeischule Hitzkirch nun einige Schulunterlagen neu geschrieben werden.

Inwiefern?

Die Polizisten wissen nach diesem Urteil nicht mehr, ob sie jemanden nun stoppen sollen oder einfach weggucken sollen. Der Fall tangiert Prinzipien der Polizeiarbeit. Ich ging nach dem Plädoyer des Verteidigers davon aus, dass es zum Freispruch kommt, kommen muss. Es gibt Polizeiausbildner, die klipp und klar sagen, RN habe keinen einzigen Fehler gemacht. Ist das so, müssten die Schulunterlagen nun anders werden, denn sonst entsprechen sie nicht mehr der Rechtsauslegung. Ich verstehe deshalb auch nicht, weshalb sich Polizeiorganisationen und Gewerkschaften so zurückhalten.

Wie soll es weitergehen?

Ich finde es primär toll, dass RN weiter im Korps bleiben darf und diesbezüglich auch vom Regierungsrat gestützt wird. Auch das Verhalten der Vorgesetzten ist einwandfrei. Ich würde RN freistellen, zu entscheiden, was er will. Wenn er nach Ablauf der Bewährung wieder in den Aussendienst will, dann soll er das machen, denn er ist ein sehr guter Polizist. Vielleicht entscheidet er sich auch für die Arbeit in der Zentrale, das geht auch in Ordnung.

Soll er das Urteil nun weiterziehen?

Ich persönlich möchte ihm keinen Rat geben. Das muss er ganz allein ent-?scheiden. Meiner Ansicht nach wäre es schön, wenn das ein Verband für ihn machen könnte; das ist allerdings in unserer Rechtssprechung nicht möglich. RN steht allein da. Falls er das Urteil weiterzieht, geht er das Risiko ein, dass es für ihn noch schlechter wird. – Wäre ich betroffen, würde ich keinen Weiterzug machen. – Ich bin eben kein sehr mutiger Mensch ...

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