Erste Verdingkinder erhalten Geld, doch Schwyz hält sich mit Zusage noch zurück
Solidaritätsfonds Der Bund hat schon drei Millionen Franken an Verdingkinder ausbezahlt. Als einziger Kanton steht Schwyz abseits.
Solidaritätsfonds Der Bund hat schon drei Millionen Franken an Verdingkinder ausbezahlt. Als einziger Kanton steht Schwyz abseits.
Jürg Auf der Maur
«Wir haben nach wie vor nichts vom Kanton Schwyz gehört. An der bisherigen Situation hat sich diesbezüglich nichts geändert.» Das sagt Luzius Mader, stellvertretender Direktor im Justizdepartement von Bundesrätin Simonetta Sommaruga. Mader ist als Delegierter für Opfer der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen zuständig für die Auszahlung der Gelder an noch lebende Opfer. Bund und Kantone haben einen gemeinsamen Fonds ins Leben gerufen, der sicherstellen soll, dass die Betroffenen nicht noch lange warten müssen, bis ihnen finanziell unter die Arme gegriffen wird. Bereits im vergangenen August wurde bekannt, dass sich die Schwyzer Regierung bisher in Bern noch nicht gemeldet und ihr Mitmachen angekündigt hat.
Schwyz alleine
Gegenüber August gibt es allerdings insofern eine Änderung, als sich mittlerweile auch der Kanton Genf engagiert, während der Schwyzer Regierungsrat bisher über das Geschäft nach wie vor nicht befunden hat.
«Schwyz ist der einzige Kanton, von dem wir nichts gehört haben», sagt denn auch Mader. Alle anderen hätten «ihren Beitrag bereits einbezahlt oder zugesichert».
Hoffnung in Bern
Wie wertet Mader den Schwyzer Alleingang? «Es ist nicht an mir, das zu werten», erklärt er gegenüber dem «Boten». An und für sich handle es sich ja um eine freiwillige Aktion, die der Bund und die Kantone am runden Tisch vereinbarten. «Aber klar», so Mader: «Ich freue mich sehr, dass alle anderen Kantone mitmachen. Vielleicht wird ja auch der Kanton Schwyz sich dazu noch entschliessen.»
Der neue Fonds wird anhand der Einwohnerzahl bestückt. Schwyz müsste wohl zwischen 50 000 und 70 000 Franken bereitstellen.
Aktion läuft auf vollen Touren
Auch ohne Schwyz: Die Auszahlung an die Opfer ist im vollen Gange, wie das Bundesamt für Justiz bekannt gegeben hat. So sind bis Juni 650 Gesuche eingegangen. In über 400 Fällen wurden bereits erste Beträge ausbezahlt. Insgesamt konnten bisher 3 Millionen Franken an Opfer weitergegeben werden, was einer durchschnittlichen Auszahlung von rund 8000 Franken pro Person entspricht. Die Zahl der Gesuche dürfte dabei noch steigen. Die Frist reicht noch bis Ende Juni 2015. Schätzungen gehen davon aus, dass zwischen 1942 bis 1982 bis zu 15 000 Personen von Zwangsmassnahmen betroffen waren.
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