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Einseitiger Kommentar der Autorin Zoë Jenny

Wenn Kinder ihr Leben durch die eigenen Eltern verlieren, löst dies immer immense Betroffenheit und Ratlosigkeit aus. Aus meiner Sicht hat die Schriftstellerin Zoë Jenny den Fall aber zu einseitig kommentiert.

Südostschweiz
07.01.15 - 01:00 Uhr
Zeitung

Zum Artikel «Mutter tötet ihre Kinder – haben die Behörden versagt?» in der Ausgabe vom 4. Januar.

Es mag durchaus stimmen – hätte die Kin-des- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) der Mutter die Kinder nicht weggenommen, würden diese noch leben. Meiner Meinung nach hätte das Kesb eine familieninterne Fachbetreuung der Familie zur Seite stellen müssen, bis die Abklärungen abgeschlossen sind. Dies im Sinne einer Unterstützung für Mutter und Kinder.

Dass der Kesb in gewissen Fällen das Fingerspitzengefühl fehlt und sie eher einer Inquisitionsbehörde gleicht, streite ich nicht ab. Da werden tatsächlich schlimme Fehlentscheide gefällt auf Kosten von Kindern und Erwachsenen. Diese einzelnen Fälle gilt es hartnäckig zu verfolgen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen! Auch dieser Fall muss genau nachverfolgt werden. Dennoch bin ich sicher, dass in vielen Fällen Familien, Erwachsenen in einer Grenzsituation durch Unterstützungsmassnahmen geholfen wird – dann, wenn die zuständigen Fachpersonen in der Kesb ihren Job auch wirklich verstehen und nicht mit der Macht ihres Amtes überfordert sind. Doch in aller Deutlichkeit – das Verhalten der Kesb gibt niemals und in keinem Fall die Rechtfertigung, dafür seine Kinder zu töten. Meinem Vater hat die Behörde damals alle acht Kinder auf brutale Art und Weise weggenommen und in verschiedene Heime versorgt – hätte er auch so wie die Frau gehandelt, würden Sie diesen Leserbrief nicht lesen.

Philipp Gurt, Haldenstein

Seit Jahrzehnten betreuen Mitglieder des Vereins Vogelschutz Chur in strengen Wintern zwei Futterstellen im Fürstenwald. Abseits der Hauptwege waren an zwei verschiedenen Stellen Futterhäuschen aufgehängt, welche wir regelmässig aufgefüllt haben. Als wir am 30. Dezember an den Stellen eintrafen, waren wir bestürzt, denn beide Futterhäuser fehlten!

Nachdem wir die Umgebung gründlich abgesucht haben, steht fest, dass sie gestohlen wurden. Wir sind traurig und enttäuscht, dass es jemanden gibt mit so tiefem Niveau, um so eine sinnlose Tat zu verüben.

Doris Metzger, Vorstand Vogelschutz Chur

Zum Kommentar «Die Gefahr für Graubünden lauert woanders» in der Ausgabe vom 4. Januar.

Mit Interesse habe ich den Kommentar von Dario Morandi gelesen. Er hat völlig recht: Die Gefahr für Graubünden lauert woanders, sie lauert insbesondere für die Wasserkraftwerke in den Bergen. Die von Bundesrat und Nationalrat propagierte Energiestrategie führt zur Vernichtung unserer bewährten Stromversorgung. Die Ursache liegt in der für 20 Jahre garantierten, subventionierten Stromerzeugung durch Sonne und Wind. Die von Bern gesprochenen 600 Millionen sind nicht die Lösung des Problems. Ich hoffe, dass Ständerat Martin Schmid Gegensteuer gibt.

Für die Bergkantone lauert noch eine zweite Gefahr für die Erhaltung des Wohlstandes, nämlich die sichere Stromversorgung für den Tourismus. Gemäss Energiestrategien 2050 des Bundes ist die Versorgungssicherheit während der acht Wintermonate nur durch massive Stromimporte aus der EU, insbesondere aus Italien und Österreich, gesichert. Wir werden erpressbar, ohne politisches Stromabkommen kein Strom!

Edwin Somm, Arosa

Nachdem ein erster Entwurf für ein «Gesetz über die Erhebung einer Gäste- und einer Tourismustaxe» zurückgezogen wurde, weil er der kantonalen Rechtslage nicht entsprach, hat der Gemeindevorstand von Arosa einen zweiten Entwurf mit Ausführungsbestimmungen und einer Leistungsvereinbarung mit Arosa Tourismus auf www.gemeindearosa.ch publiziert. Es ist vorgesehen, dass das Gemeindeparlament diese Entwürfe am 22. Januar berät. Das Entwurfspaket veranlasst zu Bemerkungen:

• Mit dem Entwurf sollen für die wünschbaren Ausgaben Mehreinnahmen beschafft werden. Die Hauptlast haben die Zweitwohnungsbesitzer über die Pauschalierung der praktisch verdoppelten Gästetaxe zu schultern. Die Pauschalen in der Region I (alte Gemeinde Arosa) werden um über 80 Prozent angehoben: für 1- bis 1,5-Zimmer-Wohnungen von 388 auf 800 Franken und für 5+-Zimmer-Wohnungen von 1164 auf 2100 Franken. Damit sind diese Pauschalen wesentlich höher als in anderen Destinationen: In Flims Laax Falera beträgt die Pauschale für 1- bis 1,5-Zimmer-Wohnungen 560 bis 650 Franken (je nach Quadratmeter), in St. Moritz 400, in Davos 336 und in Lenzerheide 330 Franken. Die Maximalpauschalen belaufen sich in Flims Laax/Falera auf 1820, in St. Moritz auf 1200, in Davos auf 1176 und in Lenzerheide auf 858 Franken. Es ist fraglich, ob die neuen Aroser Ansätze politisch klug sind. Wird Arosa für die Zweitwohnungsbesitzer als Stammgäste so viel mehr Leistung als bisher erbringen, dass solche Mehrbelastungen gerechtfertigt sind? Zweitwohnungsbesitzer können zwar nicht «mit den Füssen» abstimmen und ihre Zweitwohnung verlegen. Sie können es aber mit ihrer Anwesenheit und ihrem Konsum tun. Die Zweitwohnungsbesitzer von Silvaplana haben eine solche Konsumverweigerung im Ort erfolgreich vorgemacht.

• Die Verwendung der Gäste- und Tourismustaxen ist kantonal geregelt. Gästetaxen müssen zur Finanzierung von touristischen Einrichtungen und Veranstaltungen für bestehende Gäste verwendet werden, nicht für Werbung oder Destinationsmarketing. Das Umgekehrte gilt für die Tourismustaxen. Die Verwendung der Taxen soll Arosa Tourismus auf der Grundlage einer Leistungsvereinbarung überlassen werden. Der vom Gemeindevorstand dafür vorgelegte Entwurf entspricht üblichen Leistungsvereinbarungen nicht und stellt Arosa Tourismus einen Blankoscheck aus.

Fazit: Arosa befindet sich mit seinem Tourismusgesetz auf dem Weg zum Ziel. Dieser Weg hat jedoch noch einige Kurven, die ein bedachtes Vorgehen des Parlaments erfordern, wenn das Ziel des Gemeindevorstandes vom Inkrafttreten am 1. Mai erreicht werden will. Denn, das letzte Wort wird voraussichtlich das Stimmvolk von Arosa an der Urne haben.

Reto Thomas Ruoss, Zweitwohnungsbesitzer in Arosa, Zürich

Sehr geehrter Herr Paul Schwendener, Vorsteher des Bündner Amts für Industrie, Gewerbe und Arbeit (Kiga)

Da meinte ich, jemanden aus Sizilien oder einer korrupten Bananenrepublik zu hören, als Sie letzthin im Schweizer Fernsehen über die Sonntagsöffnung im Outlet in Landquart sprachen. Mit welcher Kaltblütigkeit der Schweizer Rechtsstaat ausgehebelt werden soll, ist schon ein Skandal. Da liegt ein Bundesgerichtsurteil vor, aber darum kümmert man sich man keineswegs. Wunderbar. Das Argument, man rette damit Arbeitsplätze, ist blanker Hohn. Die Leute wurden anscheinend unter Druck gesetzt, eine Petition zu unterschreiben. Man glaubt dem Chef des Outlet-Dorfes kein Wort, wenn er anderes behauptet.

Da kann also jeder Drogendealer von sich behaupten, er müsse sich nicht um die Schweizer Gesetze kümmern? Muss er sich denn um Urteile kümmern, wenn es die Behörden selber nicht tun?

Sehr geehrter Herr Schwendener: Genau so beginnen in einem Staat Rechtsungleichheit, Korruption, die Macht des Stärkeren und mafiöses Gedankengut, wenn sich Behörden nicht mehr um Urteile unserer Gerichte kümmern. Im Sinne von: Der Staat kümmert mich nicht, Hauptsache, die Kasse klingelt. Das ist für einen Rechtsstaat schlicht untragbar.

Fabio Eiselin, Zürich

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