Eine halbe Million Franken gefordert
kanton Das Kantonsgericht hat im Fall Windstock die fahrlässige Tötung des Strafgerichts bestätigt. Die bedingte Freiheitsstrafe wurde aber von 15 auf 24 Monate erhöht.
kanton Das Kantonsgericht hat im Fall Windstock die fahrlässige Tötung des Strafgerichts bestätigt. Die bedingte Freiheitsstrafe wurde aber von 15 auf 24 Monate erhöht.
«Blindtext Blindtext Blindtext Blindtext Blindtext »
Blindtext Blindtext Blindtext Blindtext
Zivilrechtsee. Vor Gericht forderten die Eltern des verstorbenen Moldawiers in einem auf Englisch vorgetragenen Brief eine Genugtuungssumme von einer halben Million Franken. «Uns ist klar, dass damit unser Sohn nicht wieder lebendig wird», so die Eltern im Brief, es gehe dabei eher um eine Anerkennung. Diese Summe kann, sobald eine rechtskräftige Verurteilung vorliegt, gerichtlich erwirkt werden. In der Schweiz sind solche Genugtuungssummen jedoch unüblich und werden in Anwaltskreisen als chancenlos bezeichnet.
Andreas Seeholzer
Das Kantonsgericht hat das Urteil des Strafgerichts bestätigt, «indes die bedingte Freiheitsstrafe von 15 auf 24 Monate erhöht». Dies heisst es in einer Mitteilung des Kantonsgerichts. Zudem hat das Kantonsgericht dem Polizisten die Verfahrenskosten für die Berufungsverhandlung auf 50 Prozent festgelegt. Von den Kosten, die am Strafgericht entstanden sind, muss der Polizist 25 Prozent übernehmen. Noch liegt die Begründung des Urteils nicht vor, womit von den Parteien auch die Frage eines allfälligen Weiterzugs ans Bundesgericht nicht beantwortet wird. In der Sache ist es aber so, dass der Polizist nicht in die Berufung ging, womit nun auch davon auszugehen ist, dass er diesmal den Fall nicht weiterziehen wird. Anders sieht die Sachlage bei der Staatsanwaltschaft aus, von der auch der Weiterzug ans Kantonsgericht ausgegangen ist. «Ein Weiterzug liegt nach dem Justizgesetz nun in der Kompetenz der Oberstaatsanwaltschaft», sagte Frédéric Störi, Leitender Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Innerschwyz. Inhaltlich wollte Störi keine Stellung nehmen, da eine Begründung des Urteils noch nicht vorliegt, ausser dass er das Urteil «zur Kenntnis nimmt». Der Anwalt des Polizisten, Hansheini Fischli, sagte, dass er mit dem Urteil nicht zufrieden sei, «wir haben ja einen Freispruch gefordert». Sicher sei es aber so, dass die Staatsanwaltschaft mit dem Hauptanklagepunkt der Vorsätzlichkeit erneut nicht durchgekommen sei. Zudem nehme er positiv zur Kenntnis, dass die Notwehr anerkannt und der bedingte Vollzug gewährt worden sei. Fischli fragt sich, wie in der Urteilsbegründung die Notwehr in Zusammenhang mit der Aussage, dass die Situation vermeidbar gewesen sei, zusammenfinden soll.
Taktik erst nicht geprüft
Im kurzen Urteil, welches das Kantonsgericht gestern um 12.00 Uhr auf der Homepage aufschaltete, schreibt das Gericht, dass man «den Kernsachverhalt zunächst unabhängig von polizeitaktischen Überlegungen» geprüft habe. Das Gericht befand, «die nicht von vornherein unberechtigten Argumente der kantonalen Staatsanwaltschaft vermochten letztlich doch nicht zu widerlegen, dass der Beschuldigte aufgrund der speziellen Umstände irrtümlich meinen konnte, vom tatsächlich unbewaffneten Beifahrer angegriffen zu werden. Der zur tödlichen Schussabgabe führende Irrtum wäre indessen vermeidbar gewesen.» Deshalb sei der beantragte Freispruch verworfen worden. Auch unter Einbezug polizeitaktischer Vorgaben wiege das Verschulden «für seinen Irrtum dermassen schwer, dass die Freiheitsstrafe auf das für einen bedingten Vollzug noch zulässige Maximum zu erhöhen war».
Tödlicher Zwischenfall
Der tödliche Zwischenfall hatte sich am frühen Morgen des 12. September 2012 beim Restaurant Windstock zwischen Schwyz und der Ibergeregg ereignet. Der Polizist war aus einem Polizeibus ausgestiegen, allein zu dem vor einem Rotlicht wartenden gestohlenen VW-Bus gerannt und hatte, mit der Dienstwaffe in der Hand, die Beifahrertür aufgerissen. Gegen die Erwartung des Polizisten befand sich im Bus nicht nur der Fahrer, sondern auch ein Beifahrer. Dieser machte eine Bewegung mit dem Arm, worauf der Polizist einen Schuss aus seiner Pistole Glock 17 abgab. Das Deformationsgeschoss durchbohrte den Kopf des 24-jährigen Beifahrers und den Arm des 25-jährigen Lenkers. Die beiden Opfer, zwei Cousins, hatten den Polizisten nicht angegriffen.
Wir bitten um euer Verständnis, dass der Zugang zu den Kommentaren unseren Abonnenten vorbehalten ist. Registriere dich und erhalte Zugriff auf mehr Artikel oder erhalte unlimitierter Zugang zu allen Inhalten, indem du dich für eines unserer digitalen Abos entscheidest.
Bereits Abonnent? Dann schnell einloggen.