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Die Ziele der Spitalfinanzierung

Vor sieben Jahren haben die eidgenössischen Räte die Spitalfinanzierung revidiert. 2009 trat sie in Kraft. Bis heute hatten die Kantone Zeit, ihre Aufgaben zu machen, die neue Spitalfinanzierung umzusetzen.

Südostschweiz
31.12.14 - 01:00 Uhr
Zeitung

Vieles wurde bereits getan. Vieles änderte sich radikal. Die Rede ist gar von einem «Paradigmenwechsel»: Anstatt das Objekt (den Spitalbetrieb) zu finanzieren, wird neu für das Subjekt (einzelne Leistungen des Spitals) bezahlt. Das heisst: Vergütet wird nicht die Anzahl Betten eines Spitals, sondern nur, was Patienten an Leistung beziehen.

Abgerechnet wird über einen Einheitstarif, die Fallpauschale. Bei stationären Leistungen bezahlt ab 2017 der Kanton 55 Prozent der Kosten, 45 Prozent bezahlt die Krankenkasse. Und dies theoretisch unabhängig vom Standort: Der Patient soll das Spital schweizweit frei wählen können, und jeder Versicherte soll gleich behandelt werden. (wan)

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