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Die Vorlage über Alterswohnen spaltet den Kanton

Die bereits eingegangenen Stellungnahmen decken das ganze Spektrum ab», sagt Rudolf Leuthold, Leiter des kantonalen Gesundheitsamtes, zur Akzeptanz der Ende letzten Jahres von der Regierung in die Vernehmlassung geschickten Teilrevision des kantonalen Krankenpflegegesetzes.

Südostschweiz
29.01.15 - 01:00 Uhr
Zeitung

Ziel der Vorlage ist es, leicht pflegebedürftigen betagten Menschen Alternativen zum Heim-eintritt zu bieten. «Die Vernehmassungsantworten reichen von vollständiger Ablehnung bis zu totaler Zustimmung», so Leuthold. Er betont aber, dass die Stellungnahmen der politischen Parteien noch nicht vorlägen. «Bis diese nicht eingetroffen sind, kann kein abschliessendes Fazit gezogen werden.» Die Vernehmlasung dauert noch bis Ende Monat.

Nachdem schon Nationalrat Martin Candinas in seiner Funktion als Vorsteher des Departementes Gesundheit und Soziales der Regiun Surselva bestimmte Punkte des Gesetzeswerks kritisiert hatte (Ausgabe vom 11. Janaur), doppelte nun diese Woche der Bündner Spital- und Heimverband (BSH) nach. In einer von Geschäftsführer Franco Hübner unterzeichneten Medienmitteilung heisst es, Graubünden verfüge über ein ausgezeichnetes Angebot im Altersbereich. Alters- und Pflegeheime sowie Spitex deckten die Grundbedürfnisse der Bevölkerung sehr gut ab. Dabei unterstünden sie umfangreichen Vorgaben und Kontrollen für ihre Betriebsbewilligungen. «Der BSH wehrt sich gegen weitere Vorgaben, die neue Unklarheiten schaffen und lehnt die vorgesehene Teilrevision ab», schreibt der Verband. Der BSH fordert vielmehr, die Investitionsbeiträge an die Alters- und Pflegeheime müssten weiterhin garantiert sein. «Eine laufende Optimierung der bestehenden Angebote ist effizienter und kostengünstiger, als weitere Angebote zu subventionieren.» Abges ehen davon werde die Wirtschaftlichkeit der bestehenden Angebote durch neue Angebote geschwächt.

Thomas Hensel, Sekretär der Gewerkschaft VPOD Regionalverband Graubünden, welcher viele Pflegende im Kanton angehören, begrüsst zwar die Stossrichtung der Vorlage. «Es ist richtig, dem Grundsatz ’ambulant vor stationär’ nachzuleben», sagt er. Entsprechend werde der VPOD die Vorlage nicht grundsätzlich bekämpfen, sich aber sehr wohl für eine Verbesserung derselben engagieren. «Insgesamt ist uns die Vorlage zu wenig durcdacht», so Hensel. Er vermisse darin ganz wesentliche Punkte. Laut Hensel gibt es im Bereich des betreuten Wohnens zahlreiche Modelle, die in der Vorlage unerwähnt blieben, darunter etwa das betreute Familienwohnen, Generationenhäuser und betreutes Einzelwohnen, bei welchen es nicht zwingend Spitexeinsätze braucht. Weiter fehlen laut Hensel autonome Wohnmodelle für ältere Menschen mit chronischen psychischen Erkrankungen oder für betagte Menschen mit einem Suchtproblem. «Unklar ist in diesem Zusammenhang auch, wer für die Betreuungskosten von selbständig wohnenden ärmeren Betagten aufkommt», sagt er.

«Nicht opportun» ist gemäss Hensel im übrigen die von der Regierung vorgesehene Tagestaxe für die Mehrkosten, die aus dem behindertengerechten Wohnen erwachsen. «Hindernisfreiheit sei schon im Behindertengesetz geregelt und sollte hier eine Selbstversändlichkeit sein.» Und, was die Tagestaxe von zehn Franken für den Rund-um-die-Uhr-Bereitschaftsdienst betrifft, bezweifelt Hensel, dass dieser Betrag – gerade bei kleineren Wohneinheiten – genügt, um die anfallenden Kosten zu decken. Weiter fordert er für die Pflegenden klar definierte Arbeitsbedingungen und Lohnstrukturen etwa in Form eines Gesamtarbeitsvertrages.

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