Die Regierung leitet eine Untersuchung ein
Tötungsdelikt sda. Die 27-jährige Mutter der getöteten Kinder hat bei einer Einvernahme gestern Nachmittag die Tat gestanden. Das sagte ihre Anwältin auf Tele Züri.
Tötungsdelikt sda. Die 27-jährige Mutter der getöteten Kinder hat bei einer Einvernahme gestern Nachmittag die Tat gestanden. Das sagte ihre Anwältin auf Tele Züri.
Näheres zur Tat habe sie nicht gesagt. Ihre Mandantin sei sehr schwach und könne wegen einer Verletzung am Hals kaum sprechen, so die Anwältin.
Die im Tötungsdelikt von Flaach ZH involvierte Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) steht stark unter Druck. Wegen massiver Drohungen müsse das Sicherheitsdispositiv für die Behörde verstärkt und eine ursprünglich geplante Medienkonferenz abgesagt werden, teilte die Behörde gestern mit.
Medienkonferenz abgesagt
Sie hätten sich am gestrigen Montagmorgen getroffen, um das weitere Vorgehen zu besprechen, sagte eine Sprecherin der zuständigen Kesb. «Eigentlich wollten wir am Mittwoch eine Medienkonferenz abhalten, um hinzustehen und Auskunft zu geben.» Die Polizei habe jedoch dringend davon abgeraten. «Per Mail und über soziale Medien sind massive Drohungen gegen die Kesb und einzelne Mitarbeiter eingegangen», sagte die Sprecherin. Es gebe darunter auch Inhalte, die strafrechtlich weiterverfolgt würden. Die zuständige Kesb betont in der Mitteilung, dass es nach wie vor keine Hinweise darauf gebe, dass sie die akute Gefährdung der Kinder durch die tatverdächtige Mutter hätte erkennen können.
Aufbereitung hat begonnenw
Die Behörde gibt derweil erste Ergebnisse der internen Abklärungen bekannt. Die Kesb Winterthur-Andelfingen arbeite mit Hochdruck an der internen Aufarbeitung zum Kindesschutzverfahren von Flaach. Die gesetzliche Schweigepflicht verbiete es aber, gegenüber der Öffentlichkeit Details zum konkreten Fall bekannt zu geben. In verschiedenen Medien wurde dieser Tage die Frage aufgeworfen, weshalb die Grosseltern die beiden Kinder nicht zu sich nehmen durften. Die Kesb dürfe solche Fragen nicht beantworten, weil sie den Persönlichkeitsschutz und die Schweigepflicht tangierten.
Regierung will Aufklärung
Die Kesb Winterthur-Andelfingen soll nun wegen des zweifachen Tötungsdelikts unter die Lupe genommen werden: Der Regierungsrat verlangte gestern bis in zwei Wochen einen Bericht über die Vorkommnisse. Innerhalb dieser Zeit sei natürlich nur eine schnelle Sichtung möglich, sagte ein Mediensprecher. Eventuell erkenne man aber schon an den Abläufen, ob etwas falsch gelaufen sei. Einen Bericht abliefern muss auch der Bezirksrat wegen seines Entscheides, die Kinder wieder ins Heim einzuweisen. Dagegen hatte die Anwältin der Mutter eine Beschwerde eingereicht. Gemäss der Mitteilung des Regierungsrats ist es auch denkbar, dass anschliessend an die erste Auslegeordnung ein externes Gutachten eingeholt wird. Dieses könnte das fachliche Verhalten von Kesb und Bezirksrat untersuchen und beurteilen.
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